Sie haben es geschafft: Die Absolventinnen und Absolventen der diesjährigen Fortbildung zum „Geprüfte Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt“ feierten am 27.06.2024 ihre bestandenen Abschlüsse.
Zwei Jahre lang haben die Kandidatinnen und Kandidaten neben der Alltagsarbeit in den Kanzleien zusätzlich ihre Fortbildungsseminare besucht und ihre Freizeit oftmals mit Lernen verbracht. Dieses Engagement, dieser Fleiß und Ehrgeiz und auch dieses Durchhaltevermögen wurden nun mit dem Erfolg und der Verleihung der Abschlussurkunden gekrönt. Und: Alle Absolventinnen und Absolventen erhielten als zusätzliche Auszeichnung den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.
In diesem Jahr nahmen im Bezirk der RAK München 32, im Bereich der Kammern Bamberg und Nürnberg 30 Personen, an der Fortbildungsprüfung teil. Insgesamt stellten sich 62 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bayernweit dieser Herausforderung.
Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München bestanden insgesamt 17 Teilnehmerinnen und ein Teilnehmer, im Bezirk der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg insgesamt 14 Teilnehmende die Prüfung. Die Quote der bestandenen Prüfungen betrug damit im Jahr 2024 51,61 %.
Die Qualifikation zur geprüften Rechtsfachwirtin/zum geprüften Rechtsfachwirt ist und bleibt eine echte Herausforderung und bedarf zum einen eines soliden und langjährigen Praxiswissens aus dem Kanzleialltag und zum anderen konzentrierter Vorbereitung sowie guter Klausurtechnik. Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen zu dieser großartigen Leistung!