Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat Ende des Jahres 2023 eine Anpassung der seit dem 01.09.2021 geltenden Empfehlungen zur Mindestvergütung für die Ausbildung im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte:r beschlossen.
Für Ausbildungen, die ab dem 01.08.2024 erstmals beginnen, wird nur noch eine einheitliche Brutto-Mindestvergütung für das gesamte Kammergebiet empfohlen. Von einer Differenzierung nach Landgerichtsbezirken wird ab diesem Zeitpunkt abgesehen.
Die Empfehlungen der Kammer zur monatlichen Brutto-Mindestvergütung von Auszubildenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) lauten wie folgt:
1. Ausbildungsjahr 1.030,- €
2. Ausbildungsjahr 1.150,- €
3. Ausbildungsjahr 1.270,- €
Nur in begründeten Fällen dürfen die Empfehlungen um bis zu 20 % unterschritten werden.
Weitere Informationen zur Berufswahl und Ausbildung als Rechtanwaltsfachangestellte:r sind auf der Website der Kammer zu finden.