Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Einheitliches Patentgericht nimmt zum 01.06.2023 seine Arbeit auf

Zentralorgan regelt Rechtstreitigkeiten um Patente

Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht (EPG) werden Rechtstreitigkeiten um Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gericht geführt, sondern erfolgen vor einer zentralen Stelle. Dies soll zur einer Kostenreduzierung beitragen und eine einheitlichen Rechtsprechung sichern. Zugleich finden mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens zwei Verordnungen zum einheitlichen Patenschutz (Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012) zum 01.06.2023 Anwendung. Zusammen mit dem Übereinkommen bilden diese Verordnungen den Kern des sogenannten einheitlichen europäischen Patentsystems, das den EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich einer verstärkten Zusammenarbeit offensteht.

Das neue Patentgericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit einer Außenstelle in München sowie Lokal-und Regionalkammern, die sich über die teilnehmenden Mitgliedstaaten verteilen. Das Berufungsgericht und die Kanzlei haben ihren Sitz in Luxemburg. In Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München wird es Lokalkammern in Deutschland geben. Präsidentin des Gerichts erster Instanz ist die Französin Florence Butin, Präsident des Berufsgerichts ist der Deutsche Dr. Klaus Grabinski.

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