Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Elektronischer Rechtsverkehr: Betreff-Feld im beA fällt weg

Seit dem 01.08.2022 werden Daten in den Feldern „Betreff“ und „Bemerkung des Absenders“ im beA nicht mehr von den Anwendungen der Justiz (ELA und Fachverfahren) ausgegeben, d. h. Einträge in diesen Feldern können von der Justiz nicht mehr gelesen werden. Die Felder werden zukünftig nicht mehr befüllt werden können.

Der XJustiz-Standard sieht stattdessen nunmehr das Feld „Sendungspriorität“ vor, in dem ein entsprechender Wert (kein Freitext) ausgewählt werden kann, wozu jedoch eine entsprechende technische Unterstützung der von Anwältinnen und Anwälten eingesetzte Software erforderlich ist.

Falls eine Eilbedürftigkeit einer Nachricht mitgeteilt werden soll, wird die beA-Software diese Kennzeichnungsmöglichkeit voraussichtlich erst ab dem 4. Quartal 2022 anbieten. Die übrigen Softwareprodukte werden die Kennzeichnungsmöglichkeit wohl im 3. Quartal umsetzen.

Zur übergangsweisen Kennzeichnung von eilbedürftigen Nachrichten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ein entsprechender Hinweis kann dem Dateinamen eines elektronischen Dokuments vorangestellt werden (z. B.) „EILT-Klageschrift.pdf“. Dieser Hinweis ist jedoch erst beim Öffnen einer Nachricht sichtbar!
  • Über ein (kostenloses) Onlineprogramm kann ein Struktursatz erstellt werden, der die Befüllung des Feldes „Sendungspriorität“ bereits jetzt ermöglicht. Die Browseranwendung zur Erstellung von Strukturdatensätzen kann unter https://xjustiz.justiz.de/browseranwendungen heruntergeladen werden.