Seit 01.01.2022 steht das sogenannte besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung. Dadurch wird Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen bzw. nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ermöglicht. Wie ein eBO eingerichtet werden kann, ergibt sich aus dem Papier der Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz.
Im Laufe des ersten Quartals 2022 soll auch die Kommunikation zwischen beA und eBO möglich sein. Das eBO ist für Bürger und Organisationen vorgesehen, sodass es sich auch für eine sichere Mandantenkommunikation eignet. Sobald die diesbezüglichen technischen Voraussetzungen für die Kommunikation gegeben sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.