Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Aktualisierte Informationen zu den 3G-Zugangsregelung an bayerischen Gerichten

 

Ordentliche Gerichtsbarkeit
Seit dem 10.01.2022 gilt für Besucher der bayerischen Zivil- und Strafgerichte sowie der Staatsanwaltschaft die 3G-Regel. Sofern kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, ist kein Zugang zum Gerichtsgebäude möglich. Für Prozessbeteiligte (z. B. Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher) sowie rechtssuchende Bürger (z. B. im Rahmen eines Termins bei der Rechtsantragsstelle) bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach der Zugang auch ohne 3G-Nachweis möglich ist.

Aktuelle Informationen zu den Regelungen der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie finden Sie hier.

Verwaltungsgerichtsbarkeit
Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern hat für Besucher eine 3G-Zugangsregelung eingeführt, während für Verfahrensbeteiligte abweichende Regelungen gelten, welche der Ladung zu entnehmen sind.

Arbeitsgerichtsbarkeit
Seit dem 01.01.2022 ist als Schutzmaßnahme zur Vermeidung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Zutritt zu allen südbayerischen Arbeitsgerichten (Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg, Rosenheim sowie jeweils zugehörige Außenstellen) und zum Landesarbeitsgericht München nur nach Vorzeigen eines 3-G-Nachweises i. V. m. einem amtlichen Ausweisdokument gestattet.

Dies gilt für alle Prozessbeteiligten (Parteien, Prozessbevollmächtigte), Zuhörer sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter und sonstige Besucherinnen und Besucher.

Demnach muss ein Nachweis über 

  • die vollständige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, oder
  • die Genesung von einer derartigen Infektion (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt), oder
  • einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,

vorgelegt werden. Ohne einen solchen Nachweis muss der Zutritt zum Gerichtsgebäude verweigert werden. Bitte beachten Sie, dass durch die jeweiligen Gerichte vor Ort keine beaufsichtigten Selbsttestungen angeboten werden. Sofern ein Test benötigt wird, muss dieser daher rechtzeitig bei einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sozialgerichtsbarkeit
Auch die bayerische Sozialgerichtsbarkeit hat für alle Prozessbeteiligten (Parteien, Prozessbevollmächtigte), Zuhörer sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter und sonstige Besucherinnen und Besucher eine 3G-Zugangsregelung eingeführt. Informationen finden Sie hier.