Ordentliche Gerichtsbarkeit
Seit dem 10.01.2022 gilt für Besucher der bayerischen Zivil- und Strafgerichte sowie der Staatsanwaltschaft die 3G-Regel. Sofern kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, ist kein Zugang zum Gerichtsgebäude möglich. Für Prozessbeteiligte (z. B. Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher) sowie rechtssuchende Bürger (z. B. im Rahmen eines Termins bei der Rechtsantragsstelle) bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach der Zugang auch ohne 3G-Nachweis möglich ist.
Aktuelle Informationen zu den Regelungen der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie finden Sie hier.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern hat für Besucher eine 3G-Zugangsregelung eingeführt, während für Verfahrensbeteiligte abweichende Regelungen gelten, welche der Ladung zu entnehmen sind.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Seit dem 01.01.2022 ist als Schutzmaßnahme zur Vermeidung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Zutritt zu allen südbayerischen Arbeitsgerichten (Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg, Rosenheim sowie jeweils zugehörige Außenstellen) und zum Landesarbeitsgericht München nur nach Vorzeigen eines 3-G-Nachweises i. V. m. einem amtlichen Ausweisdokument gestattet.
Dies gilt für alle Prozessbeteiligten (Parteien, Prozessbevollmächtigte), Zuhörer sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter und sonstige Besucherinnen und Besucher.
Demnach muss ein Nachweis über
- die vollständige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, oder
- die Genesung von einer derartigen Infektion (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt), oder
- einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorgelegt werden. Ohne einen solchen Nachweis muss der Zutritt zum Gerichtsgebäude verweigert werden. Bitte beachten Sie, dass durch die jeweiligen Gerichte vor Ort keine beaufsichtigten Selbsttestungen angeboten werden. Sofern ein Test benötigt wird, muss dieser daher rechtzeitig bei einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sozialgerichtsbarkeit
Auch die bayerische Sozialgerichtsbarkeit hat für alle Prozessbeteiligten (Parteien, Prozessbevollmächtigte), Zuhörer sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter und sonstige Besucherinnen und Besucher eine 3G-Zugangsregelung eingeführt. Informationen finden Sie hier.