Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich mitgeteilt, dass der signierte Zeitstempel beim beA, welcher für den Export erstellt wird, zukünftig entfällt und der Export dann ohne Signaturdatei erfolgt. Dieses Update hat bei einem Teil der Anwaltschaft zu großer Aufregung geführt, u.a. wurde eine Onlinepetition zu dem Thema gestartet.
Laut BRAK liegen bei diesem Vorgehen keinerlei Sicherheitsbedenken vor. Ein Nachweis der Übermittlung einer Nachricht an das Gericht sei weiterhin möglich. Weitere Informationen sind hier und in diesem Newsletter zu finden.