Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Bundesinstitut für Berufsbildung aktualisiert Empfehlungen

Hinweise zu Teilzeitausbildung, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlungen zur Teilzeit-Berufsausbildung sowie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung aktualisiert. Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung ausgeweitet. Die aktualisierten Empfehlungen stellen eine Richtschnur für die konkrete Anwendung der Regelungen in Ausbildungsverhältnissen dar. Konkrete Angaben und Berechnungsbeispiele, wie sich die Dauer einer ganz oder während eines Teils der Ausbildung in Teilzeit absolvierten Berufsausbildung berechnet, sind in der Empfehlung zur Teilzeitausbildung enthalten. In der Empfehlung zur Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit sind Grundsätze festgehalten, in welchen Fällen eine Verkürzung der Ausbildungszeit vor oder nach Beginn der Ausbildung vereinbart werden kann. Auch Vorgaben zur Anrechnung anderweitiger beruflicher Vorbildung, die zu einer kürzeren Ausbildungsdauer führt, sind angegeben. 

Für die Ausbildung Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind die Empfehlungen ebenfalls relevant.