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Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

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Bayerischer Anwaltsgerichtshof erklärt Vorstandswahl 2020 der Rechtsanwaltskammer München in Teilen für ungültig

Der zuständige Wahlausschuss hatte einen Kandidaten nicht zur Wahl in den Kammervorstand im Jahr 2020 zugelassen. Dieser gehörte zuvor bereits dem Kammervorstand an, hatte sein Vorstandsamt in der laufenden Amtsperiode jedoch niedergelegt. Im regulären Fall hätte dessen vierjährige Amtszeit noch bis in das Jahr 2022 fortgedauert. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt für diesen Fall, dass das ausgeschiedene Mitglied durch ein „neues Mitglied“ zu ersetzen ist, weshalb der Wahlausschuss die Nachbesetzung mit demselben Mitglied für unzulässig hielt.

Dieser Regelung ist der 4. Senat des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs auf die Klage des ausgeschlossenen Kandidaten nicht gefolgt. Er hat im heutigen Urteil die Wahl zum Kammervorstand 2020, bezogen auf die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Landgerichtsbezirk München I, für ungültig erklärt. Die Wahlausschlussgründe ergäben sich abschließend aus einer expliziten Norm der BRAO. Ob die Niederlegung des Amtes den Ausschluss von der Nachwahl für das dadurch frei gewordene Vorstandsamt rechtfertige, ließ der Senat in der heutigen Verhandlung offen. Für die regulär neu zu besetzenden Vorstandssitze lasse sich der Wahlausschluss jedoch nicht durch den vorangegangenen Rücktritt rechtfertigen. Der Vorsitzende, Prof. Andreas Meisterernst, erkannte die Schwierigkeit bei der Entscheidung für den Wahlausschuss an: sowohl bei Zulassung als auch bei Nichtzulassung zur Wahl habe die Gefahr der Wahlanfechtung bestanden. Dies sei insbesondere dadurch bedingt, dass eine Wiederwahl des zurückgetretenen Mitglieds innerhalb dessen Amtszeit nach der einschlägigen Kommentarliteratur ausgeschlossen ist. Die Neuwahl soll demnach eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen darstellen.

Aus dem Kreis der Beigeladenen wurde vorgebracht, dass die Regelung in der BRAO, wonach das ausgeschiedene Mitglied durch ein „neues Mitglied“ zu ersetzen sei, der gedeihlichen Zusammenarbeit im Vorstand im Interesse der Mitglieder der Kammer diene.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Die Rechtsanwaltskammer wird nach Vorliegen der Urteilsgründe sorgfältig prüfen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegt“, sagt Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer. Hierüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Die nächsten regulären Wahlen zum Kammervorstand finden Anfang 2022 statt.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier