Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

„Ein Rechtsanwalt ist keine letzte Option“

Leserbrief von Dr. Thomas Weckbach zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz

In einem Leserbrief vom 30.06.2021 in der Augsburger Allgemeinen nimmt RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident der RAK München, Stellung zu dem Interview mit Prof. Martina Benecke „Gang zum Anwalt sollte letzte Option sein“ vom 29.06.2021. Prof. Benecke leitet den Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Augsburg und hat immer wieder mit Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz zu tun. In dem Interview erklärt Benecke die Hintergründe von Mobbing und gibt Hilfestellungen. Dr. Weckbach macht in seinem Leserbrief deutlich, dass ein Anwalt keineswegs eine letzte Option ist. Im Gegenteil sollten sich Menschen, die mit Mobbing konfrontiert sind, anwaltlicher Unterstützung bedienen. Streitvermeidung sei eine Kernkompetenz der Anwaltschaft. „Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über eine Zusatzqualifikation als Mediator“, so Weckbach. Als unabhängiger Berater habe der Anwalt die Interessen seines Mandanten zu wahren und diesen im Hinblick auf seine Rechte und deren Durchsetzbarkeit zu beraten.

Den vollständigen Leserbrief können Sie hier lesen.