In einem Leserbrief vom 30.06.2021 in der Augsburger Allgemeinen nimmt RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident der RAK München, Stellung zu dem Interview mit Prof. Martina Benecke „Gang zum Anwalt sollte letzte Option sein“ vom 29.06.2021. Prof. Benecke leitet den Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Augsburg und hat immer wieder mit Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz zu tun. In dem Interview erklärt Benecke die Hintergründe von Mobbing und gibt Hilfestellungen. Dr. Weckbach macht in seinem Leserbrief deutlich, dass ein Anwalt keineswegs eine letzte Option ist. Im Gegenteil sollten sich Menschen, die mit Mobbing konfrontiert sind, anwaltlicher Unterstützung bedienen. Streitvermeidung sei eine Kernkompetenz der Anwaltschaft. „Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über eine Zusatzqualifikation als Mediator“, so Weckbach. Als unabhängiger Berater habe der Anwalt die Interessen seines Mandanten zu wahren und diesen im Hinblick auf seine Rechte und deren Durchsetzbarkeit zu beraten.
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