Bei der Adressierung des BAMF im Asylverfahren über das beA hat sich eine Änderung ergeben: Sämtliche Außenstellen des BAMF im Asylkontext sind durch die Anwaltschaft über ein dediziertes Postfach zu adressieren. Die Weiterleitung der Nachricht an die zuständige, prozessführende BAMF-Außenstelle erfolgt anschließend BAMF-intern und automatisiert. Diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit des BAMF für die Anwaltschaft erleichtern.
Das betreffende Postfach hat folgende Bezeichnung und Safe-ID:
Bezeichnung: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Asylverfahren (Rechtsanwaltschaft)
Safe-ID: DE.Justiz.7e20be36-3c0c-4d5a-be98-4913948d6874.0375