Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

STAR-Bericht 2024

Der STAR-Bericht 2024 ist erschienen. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Im Jahr 2024 ging es um die allgemeine berufliche Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Fokus standen folgende Themen:

  • Ausbildungsangebot von Rechtsanwaltskanzleien zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
    Im Mittelpunk standen die Fragen, ob Rechtsanwälte die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten anbieten, welche Schwierigkeiten sie dabei haben sowie der grundsätzliche Bedarf an Fachkräften aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung.
    So gaben lediglich 20 % der Teilnehmer an, während des Befragungszeitraumes von Juli bis September 2024 einen oder mehrere Auszubildende auszubilden. 53,5 % der Antwortenden teilten mit, dass sie oder ihre Kanzlei in der Vergangenheit (auch schon) Auszubildende ausgebildet haben. Nach den einzelnen Rechtsanwaltskammern betrachtet ergibt sich folgendes Bild: Bei Anwälten aus der RAK Frankfurt ist der Anteil der Befragten, die zum Befragungszeitraum noch nie Auszubildende hatten, mit 53,5 % am höchsten, gefolgt von der RAK München (49 %) und RAK Zweibrücken (48 %).
    17 % der Teilnehmer führten aus, dass sie in den vergangenen Jahren unbesetzte Ausbildungsplätze hatten. Hiervor betroffen sind vor allem Berufsträger aus den Kammern Oldenburg, Bremen und Bamberg (jeweils zwischen 36 und 38 %), gefolgt von den Kollegen aus der Kammer des Saarlandes und der Kammer München (jeweils 27 %). Als Grund hierfür nannten 60 % der Rechtsanwälte, keine Bewerbungen für einen freien Ausbildungsplatz erhalten zu haben.
    Im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung sehen 57,5 % der befragten Rechtsanwälte noch einen Bedarf für Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte in der Kanzlei. Als Tätigkeitsfelder wurden genannt:
    Aktenführung, Aktenablage bzw. sonstige Arbeit mit Akten (76 %), gefolgt von Büroorganisation und Verwaltung (74 %), Fristeinhaltung (70 %), Besetzung des Telefons (68 %), Rechnungslegung (67 %), Postsachen (66 %) und Mahnverfahren (64 %)
  • Vereinbarung von Erfolgshonoraren
    Mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, das am 01.10.2021 in Kraft getreten ist, wurden die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren neu geregelt. Ob und in welchen Konstellationen die Anwaltschaft von dieser Neuregelung seitdem Gebrauch gemacht hat und welche Gründe aus Sicht der Teilnehmer für oder gegen eine erfolgsbasierte Vergütung sprechen, ist ebenfalls Gegenstand der Erhebung.
    11 % der Antwortenden haben angegeben, dass sie seit dem 01.10.2021 bereits einmal ein Erfolgshonorar vereinbart haben. Davon teilten knapp zwei Drittel mit, Erfolgshonorare ganz selten, eher in Ausnahmefällen vereinbart zu haben. Nur 9 % dieser Berufsträger greifen regelmäßig auf Erfolgshonorare zurück. 
    Wurde ein Erfolgshonorar vereinbart, kam dies meistens bei Mandaten zur Gewährleistung der Rechtsverfolgung zum Einsatz (82 %). 14 % zogen sie bei Geldforderungen bis zu EUR 2.000 heran, 11 % bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen.  
    Als Gründe, die gegen die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung sprechen, gaben knapp 50 % der Befragten an, dass immer das Risiko besteht, ohne Bezahlung zu arbeiten. 41 % führten an, dass der Erfolg der entsprechenden Rechtssache bei Gericht nicht garantiert ist bzw. die Übernahme eines derartigen Mandats mit großen Risiken verbunden ist. Für den Abschluss eines Erfolgshonorars brachten 35 % vor, dass eine derartige Vereinbarung Vorteile für v. a. wirtschaftlich schwächere Mandanten bringt. Als weitere Gründe wurden genannt, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars Rechtsanwälten ein höheres Honorar/Einkommen ermöglicht bzw. bei potenziellen Mandanten die Motivation zur Mandatserteilung erhöht.  
  • Datenschutz im Zusammenhang mit der anwaltlichen Berufsausübung
    Abgefragt wurde unter anderem, ob es Vorgaben oder Auskunftsanfragen der Datenschutzaufsichtsbehörden gab, die die Beratung oder Vertretung der Mandanten erschwerten oder sogar verhinderten. Dies bejahten 8,5 % der teilnehmenden Rechtsanwälte. 
    31 % der Teilnehmer bestätigten im Rahmen der Umfrage, dass bei ihnen Unsicherheit in Bezug auf die Datenschutzkonformität bzw. die datenschutzkonforme Nutzungsmöglichkeit von IT- bzw. Software-Produkten die anwaltliche Arbeit erschwert oder Investitionsentscheidungen gefährdet hat. 
    Abgefragt wurde außerdem, ob die Teilnehmer der Auffassung sind, dass eine selbstverwaltetet anwaltliche Datenschutzaufsicht zur Vermeidung der zuvor genannten Probleme wünschenswert wäre. Dies wurde von 43 % der Berufsträger bejaht.
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
    Als letztes Thema der Erhebung wurde das derzeitige Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Justiz sowie eine mögliche Veränderung dieses Verhältnisses in jüngster Zeit untersucht, wobei sich die Teilnehmer abschließend zu Verbesserungsmöglichkeiten in der Kommunikation zwischen den beiden Parteien äußern konnten. 
    54 % der antwortenden Rechtsanwälte gaben an, dass ihre persönlichen beruflichen Kontakte zur Richterschaft innerhalb der letzten zwei Jahre eher nicht abgenommen haben. Rund 31 % berichteten, dass ein Austausch mit Richtern außerhalb der Gerichtsverhandlungen (z. B. durch telefonische Erreichbarkeit) vielfach möglich ist. 44 % der Befragten gaben an, dass dies nur in Einzelfällen möglich ist. 26 % der Antwortenden verneinten dies. 
    Mehr als die Hälfte (57 %) berichtete, dass der Austausch der Anwaltschaft mit Behören und Justiz im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Kongressen, Fachveranstaltungen, „Stammtischen“) in den letzten beiden Jahren ihrer Ansicht nach nachgelassen hat. Vor diesem Hintergrund sprachen sich etwas mehr als zwei Drittel der Befragten dafür aus, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen intensiveren Austausch von Anwaltschaft und Justiz ermöglichen. 
    Schließlich wurde abgefragt, von welchen Maßnahmen sich die Teilnehmer eine Verbesserung des Austausches zwischen Justiz und Anwaltschaft versprechen. Hierbei wurden genannt: bessere telefonische Erreichbarkeit (69 %), bessere Ausstattung der Gerichte, z. B. mit mehr digitaler Infrastruktur (66 %), gemeinsame Fachfortbildungen (57 %), effektivere Terminabsprachen, z. B. mithilfe einer Plattform für Terminabstimmungen (57 %) sowie mehr Austauschveranstaltungen (55 %).