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Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei einem Vorjahresumsatz von mehr als EUR 800.000
Seit 01.01.2025 sind auch Rechtsanwälte grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen gegenüber unternehmerischen Mandanten mit Sitz in Deutschland auszustellen. Allerdings hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen vorgesehen:
Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Formate, die nicht dem neuen Format entsprechen (z.B. PDF, JPEG), bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist für diese – wie bisher – die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Ab 01.01.2027 sind alle Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von mehr als EUR 800.000 verpflichtet, E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger auszustellen.
Liegt der Vorjahresumsatz bei oder unter EUR 800.000, dürfen für die im Jahr 2027 ausgeführten Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (z.B. PDF, JPEG), bleiben ebenfalls noch zulässig, bedürfen allerdings – wie bisher – der Zustimmung des Rechnungsempfängers.
Bis Ende 2027 kann die Rechnungsausstellung und -übermittlung – vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers – für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch mittels elektronischen Datenaustauschs (sog. EDI-Verfahren) erfolgen.
Ab dem 01.01.2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle inländischen Unternehmer im Bereich der inländischen B2B-Umsätze dann ausnahmslos.
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier.
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Beschlüsse der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung treten am 01.10.2026 in Kraft
Am 01.06.2026 hat die Satzungsversammlung zahlreiche Änderungen der FAO beschlossen. - Strafrecht
§ 13 Nr. 3 FAO wird ergänzt und neu gefasst. Künftig zählen auch Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu den im Fachgebiet Strafrecht nachzuweisenden besonderen Kenntnissen. - Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 14i Ziff. 2 c) FAO wird angepasst und klargestellt, dass sich die im internationalen Gesellschaftsrecht nachzuweisenden besonderen Kenntnisse auf Grundzüge beschränken. Geändert wird auch § 14i Ziff. 2 f) FAO: Künftig sind nicht nur besondere Kenntnisse des Bilanz- und Steuerrechts, sondern auch des Vereins- und Stiftungsrechts in Grundzügen nachzuweisen. - Sportrecht
§ 5 Abs. 1 lit. x) FAO wird geändert. Von den 80 nachzuweisenden Fällen können künftig bis zu 20 Fälle als Richter in der Sportgerichtsbarkeit oder Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichter in den sonstigen rechtsförmlichen Verfahren bearbeitet worden sein. Davon dürfen aber höchstens fünf Fälle als rechtsförmliche Verfahren gezählt werden. Zudem wird in § 14q Ziff. 7 FAO klargestellt, dass „sportrechtliche Bezüge“ des Rechts des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Markenrechts, sowie des Persönlichkeitsrechts nachzuweisen sind. Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Beschlüsse geprüft und nicht beanstandet hat, wurden diese am 14.07.2026 auf der Website der BRAK veröffentlicht. Die Beschlüsse treten am 01.10.2026 in Kraft.
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CCBE macht sich für anwaltliche Sammelanderkonten stark
Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, das ab 10.07.2027 gilt, bereitet die europäische Anti Money Laundering Authority (AMLA) derzeit eine größere Zahl an delegierten Rechtsakten, sog. Regulaturoy Technical Standards (RTS), vor. Die BRAK und andere europäische Spitzenorganisationen der Anwaltschaft kritisieren an der Mehrzahl der RTS-Entwürfe, dass sie die Besonderheiten des Nichtfinanzsektors und insbesondere das anwaltliche Berufsgeheimnis außer Acht lassen.
Einer der RTS-Entwürfe betrifft die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gem. Art. 28 I Gw-VO, d.h. die Informationen, die Verpflichtete über ihre Kunden zu erheben haben. Besonders relevant für die Anwaltschaft ist Art. 22 des RTS-Entwurfs. Er weist die Prüfung von Sammelkonten allein den Banken zu und zwingt Rechtsanwälte damit, gegenüber Banken Informationen zu offenbaren, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen, damit diese ihre Prüfpflichten erfüllen können. Diese Pflichten sollen auch für alle Transaktionen auf Sammelkonten gelten, und zwar zusätzlich zu den bereits nach Art. 20 Gw-VO bestehenden Sorgfaltspflichten.
Damit steht der RTS-Entwurf in Konflikt zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Zudem wird die geldwäscherechtliche Aufsicht über Sammelkonten von Rechtsanwälten durch die Rechtsanwaltskammern ausgeübt, einer zusätzlichen Kontrolle durch Banken bedarf es nicht. Hinzu kommt, dass nicht jede über ein anwaltliches Sammelkonto laufende Transaktion eine Verpflichtetenstellung des Anwalts nach der Gw-VO auslöst.
Um steuerrechtliche Prüfpflichten für Sammelkonten abzubilden, gibt es in einigen Mitgliedstaaten bereits automatisierte Prüfsysteme der Kammern. Ein solches System hat auch die BRAK in Gesprächen mit dem Bundesfinanz- und -justizministerium sowie der Kreditwirtschaft als Lösung für Deutschland erarbeitet; seine Umsetzung steht in den Startlöchern. Damit wäre eine lange bestehende Gefahr für Sammelanderkonten dauerhaft abgewendet.
Doch die scharfen geldwäscherechtlichen Prüfpflichten, die Art. 22 des RTS-Entwurfs allein den Banken auferlegen will, könnten dazu führen, dass diese künftig keine Sammelkonten mehr anbieten. Erste Signale in diese Richtung waren von Bankenseite bereits zu vernehmen.
Diese Punkte hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) – ebenso wie die BRAK – in seiner Stellungnahme zu dem RTS-Entwurf kritisiert. Der CCBE hat in seiner Stellungnahme ausführlich dargelegt, weshalb Sammelkonten für die anwaltliche Berufsausübung unabdingbar sind. Die BRAK fordert eine Ergänzung von Art. 22 des RTS, welche die Prüfung von Sammelkonten durch die Rechtsanwaltskammern ausreichen lässt.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
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Fraktion Die Linke hat Gesetzentwurf zur Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz in den Bundestag eingebracht
Wie bereits mehrfach berichtet, hat sich die Anwaltschaft bei der 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 19.09.2025 in Hannover für die Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz stark gemacht. Art. 19 GG sollte durch einen weiteren Abs. 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt werden: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ Diese Forderung hat sich nun die Fraktion Die Linke zu eigen gemacht und Ende Juni 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Art. 19 GG in den Bundestag eingebracht. Die Rechtsanwaltskammer München wird sich weiterhin für diese Grundgesetzänderung stark machen und über die weiteren Entwicklungen informieren.
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EU-Justizbarometer 2026
Am 04.06.2026 hat die Europäische Kommission die 14. Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht und darin die Justizsysteme der Mitgliederstaaten verglichen. Seit 2013 gibt das Justizbarometer einen Überblick über Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme. Im diesjährigen Justizbarometer lag der Fokus auf der Bedeutung des Justizsystems für das Funktionieren des Binnenmarkts und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union. Deutschland liegt bei der wahrgenommenen Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden erneut im Mittelfeld, befindet sich jedoch bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer vor nationalen Wettbewerbsbehörden unter den besten fünf Mitgliedstaaten. Auch hinsichtlich der staatlichen Unterstützung des Zugangs zu Gericht und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie der Anwaltsorganisationen landet Deutschland erneut im Mittelfeld. Punktabzug gab es aufgrund der von den Justizministerien ausgeübten Rechtsaufsicht. Im Bereich der Digitalisierung der Justizsysteme wurden nur wenige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Deutschland liegt auch hier im Mittelfeld. Eine herausragende Rolle der Anwaltschaft wurde beim Schutz von Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit festgestellt.
Weitere Informationen sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden.
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„Akte kompakt“: BRAK stellt Aktenviewer im beA-Portal zur Verfügung
Elektronische Gerichts- und Behördenakten, die Rechtsanwälten über das Akteneinsichtsportal oder das besondere elektronische Anwaltspostfach bereitgestellt werden, sind ohne weitere Werkzeuge kaum sinnvoll lesbar. Denn Akten werden zum Teil in Form vieler Einzeldateien geliefert, der Aufbau der Akte ist im XJustiz-Datensatz codiert. Andere Akten werden in nicht bearbeitbarer HTML-Form oder als Gesamt-PDF geliefert, das nicht mit Lesezeichen versehen werden kann.
Mit „Akte kompakt“ stellt die BRAK seit Anfang Juli 2026 ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem elektronische Akten komfortabel nutzbar werden. Es dient zum Anzeigen, Filtern und Durchsuchen von Akten. Zudem können ausgewählte Akteninhalte nebst Aktenstruktur exportiert und in bestehende anwaltliche Aktenverarbeitungsprogramme zur weiteren Verarbeitung importiert werden.
Mit „Akte kompakt“ arbeitet man im Browser, es muss keine Software installiert werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf dem lokalen Rechner – es werden also keine vertraulichen Daten auf fremden Systemen verarbeitet, Konflikte mit der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht werden so vermieden.
„Akte kompakt“ wird als eigene Kachel auf der Startseite des beA-Portals dargestellt und kann auch direkt über die URL https://akte-kompakt.bea-brak.de/ adressiert werden.
Voraussetzung ist lediglich die Installation der am 01./02.07.2026 zur Verfügung gestellten Version 4.5 des beA-Systems. Eine Anleitung zum Installieren ist im beA-Supportportal hinterlegt.
Eine Kurzanleitung, wie Sie „Akte kompakt“ im Kanzleialltag nutzen können, finden Sie hier.
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Leitfaden für das e-Justice-Portal
Seit 2010 gibt es das e-Justice-Portal, das es Verbrauchern und Praktikern in der Justiz erleichtern soll, in elektronischer, interaktiver Form Informationen zu den Justizsystemen zu finden, und damit den Zugang zur Justiz in der EU zu stärken. Das Portal ist in 23 Sprachen abrufbar.
Die European Lawyer´s Foundation (ELF) hat einen Leitfaden in englischer Sprache für den Umgang mit dem Portal veröffentlicht.
Im Leitfaden sind Informationen zu den wichtigsten Tools und Informationsseiten für die Anwaltschaft zu finden: - Register u.a. Unternehmens-, Transparenz- und Insolvenzregister
- „find a legal professional“, insbesondere die Datenbanken „find a lawyer“ und „find a notary“
- Online-Formulare einschließlich Unterstützung im Umgang mit der European Payment Order und der Small Claims Procedure
- Training, insbesondere Informationen zu nationalen Aus-/Fortbildungssystemen, best practice, Trainingsnetzwerke und Strukturen, insbesondere die European Training Plattform (ETP)
- Rechtsprechung und Datenbanken, der European Case Law Identifier (ECLI) soll den Zugang zu und Umgang mit Rechtsprechung europäischer und nationaler Gerichte erleichtern
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Weltbank-Projekt Subnational B-READY in Deutschland: Experten im Bereich Unternehmensinsolvenzen gesucht
Die Weltbank führt derzeit im Auftrag der Europäischen Kommission eine umfassende Bewertung des regionalen Geschäftsumfelds in 16 deutschen Städten – darunter München – durch. Die Rechtsanwaltskammer München möchte alle interessierten Mitglieder auf dieses Projekt aufmerksam machen und einladen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in das Subnational Business Ready Projekt einzubringen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Geschäftsumfelds in Deutschland zu leisten. Weitere Informationen zum subnationalen B-READY-Projekt sowie zu früheren Studien finden Sie hier.
Das Projektteam der Weltbank sucht derzeit erfahrene Experten, die in einer der untersuchten Städte tätig sind, über praktische Erfahrung in einem oder mehreren der untersuchten Themenbereiche verfügen, und die ihre Expertise mit der Weltbank teilen möchten. Als Dank werden alle teilnehmenden Experten im Abschlussbericht namentlich gewürdigt und erhalten ein Anerkennungszertifikat.
Die Mitwirkung umfasst die Bearbeitung eines Online-Fragebogens sowie gegebenenfalls ein virtuelles/telefonisches Gespräch zu dem jeweiligen Themenbereich. Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zu finden.
In München sind derzeit insbesondere noch Plätze für Experten in dem Themenbereich Unternehmensinsolvenzen verfügbar.
Wenn Sie das Projekt als Experte unterstützen oder weitere Informationen erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "B-READY Germany: Expert - [Ihr Bereich und Ihre Stadt]" direkt an das Projektteam unter: subnational_germany(at)worldbank.org.
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Ergebnis der BFB-Konjunkturbefragung Frühjahr 2026
Das IFB – Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. hat im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) im Zeitraum vom 16.03.2026 bis 26.04.2026 unter rund 2.900 Freiberuflern eine Konjunkturbefragung durchgeführt. Es ergeben sich folgende Ergebnisse: - Aktuelle Geschäftslage:
Von 36,4 Prozent der Befragten wurde die aktuelle Geschäftslage als gut eingeschätzt. Weitere 43,1 Prozent bewerteten sie als befriedigend und 20,5 Prozent als schlecht. Die Stimmung verschlechterte sich damit im Vergleich zu den Vorjahreswerten, denn im Sommer 2025 bewerteten 39,5 Prozent die Lage als gut, 43 Prozent als befriedigend und 17,5 Prozent als schlecht. Nur die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe schätzen ihre aktuelle Lage als etwas günstiger als im Vorsommer ein. - Sechs-Monats-Prognose:
8,3 Prozent der Teilnehmer rechneten in den kommenden sechs Monaten mit einer günstigeren Entwicklung, 52,8 Prozent mit einer gleichbleibenden Entwicklung. 38,9 Prozent gingen von einer sich verschlechternden Lage aus. - Personalplanung:
12,4 Prozent der befragten Freiberufler gingen davon aus, in zwei Jahren eher mehr Mitarbeiter zu beschäftigen als heute. 66,1 Prozent prognostizierten einen gleichbleibenden Mitarbeiterstamm, 21,5 Prozent einen Rückgang. - Konjunkturbarometer:
Die aktuelle Geschäftslage wurde von den Freien Berufen insgesamt besser bewertet als dies gesamtwirtschaftlich der Fall war. Allerdings wurden die Geschäftserwartungen wie im Vorjahr negativ bewertet – im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Geschäftsklima sogar deutlich verschlechtert. - Auslastung:
31 Prozent der Teilnehmer gab an, überausgelastet zu sein. Ein Großteil gab mit 42,2 Prozent an, zwischen 75 und 100 Prozent ausgelastet zu sein. Bei 6,8 Prozent lag die Auslastung zwischen 25 und 50 Prozent. - Die freiberufliche Selbständigkeit beeinflussende Faktoren:
Wie bereits bei den vorhergehenden Befragungen gaben die Teilnehmer an, dass ihre freiberufliche Tätigkeit am meisten von politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Als zweitwichtigster Faktor wurde die ausreichende Auskömmlichkeit der Tätigkeit genannt, darauf folgen an dritter Stelle die Einwirkungen der Digitalisierung auf das eigene Geschäftsfeld. Einzelheiten können Sie hier nachlesen:
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Unterstützung für den Soldan Moot Court 2026 gesucht
Beim Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren für Jurastudierende simuliert. Der fiktive Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält, wurde Anfang Juli veröffentlicht.
Rund 30 Teams aus verschiedenen Jura-Fakultäten nehmen regelmäßig an dem Wettbewerb teil. Die mündlichen Verhandlungen finden vom 08.10.2026 bis 10.10.2026 in Hannover statt. Dort werden die Verhandlungen von Richtern geleitet und von Juroren bewertet. Dafür werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die den Wettbewerb als Richter:innen, Juror:innen oder als Korrektor:innen der Schriftsätze unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheit und kommen Sie mit jungen Nachwuchsjuristinnen und -juristen in Kontakt!
Weitere Informationen zum Soldan Moot Court 2026 sowie die Möglichkeit zur Anmeldung, um den Wettbewerb ehrenamtlich zu unterstützen, sind auf dieser Website zu finden.
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Jour Fixe im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Am 22.06.2026 fand der regelmäßige Austausch zwischen den drei bayerischen Rechtsanwaltskammern sowie dem Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Dr. Winfried Brechmann und weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums statt.
Im Mittelpunkt standen aktuelle rechtspolitische und praxisrelevante Themen für Anwaltschaft und Justiz. Diskutiert wurde unter anderem über folgende Themen: - Stärkung der unabhängigen Beratung und Vertretung durch eine freie Anwaltschaft
Die Rechtsanwaltskammern haben sich erneut nachdrücklich für dieses zentrale Anliegen eingesetzt und werden das Ziel einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Rechts auf unabhängige anwaltliche Beratung weiterhin verfolgen. - Rechtsanwaltsvergütung in Massenverfahren
Kritisch diskutiert wurde der Beschluss der Justizministerkonferenz, gebührenrechtliche Sonderregelungen (Gebührenreduzierungen) für standardisiert ablaufende Massenverfahren zu prüfen. Die Kammern betonten, dass auch in diesen Verfahren eine umfassende anwaltliche Prüfung und Beratung erfolgt. - Erste Erfahrungen mit dem Zuständigkeitsstreitwert
Nach Angaben des Ministeriums haben sich bislang keine nennenswerten praktischen Auswirkungen ergeben; zusätzlicher Personalbedarf wird derzeit nicht gesehen. - Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit (§ 1123 ZPO)
Das Ministerium berichtete von ersten Erfahrungen mit dem neuen Verfahren. Angeregt wurde die Einrichtung einer Informationsplattform, die einen Überblick darüber gibt, bei welchen Gerichten das Online-Verfahren bereits genutzt werden kann. - Konzentration der Hinterlegungsstellen auf sieben Amtsgerichte
Im Zuge der Umstellung zum 01.10.2026 wurde darauf hingewiesen, dass in eilbedürftigen Einzelfällen – insbesondere in Haftsachen – auch künftig Hinterlegungen an jedem Amtsgericht möglich bleiben sollen.
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Gemeinsame Präsidiumssitzung der Rechtsanwaltskammer München und der Steuerberaterkammer
Am 07.07.2026 fand die jährliche gemeinsame Präsidiumssitzung der Rechtsanwaltskammer München und der Steuerberaterkammer München statt.
Auf der Agenda standen u. a. folgende Tagesordnungspunkte: - Aktueller Stand der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets
Das EU-Geldwäschepaket gilt ab Juli 2027 und sieht zusätzliche Prüfpflichten für Verpflichtete nach der Geldwäscheverordnung (Gw-VO) vor. Zur Ausführung der Gw-VO bereitet die Anti Money Laundering Authority (AMLA) eine Reihe delegierter Rechtsakte (Regulatory Technical Standards, Implementing Technical Standards, Guidelines und Recommendations) vor. Diese Neuerungen bringen einschneidende Veränderungen sowohl für Rechtsanwälte und Steuerberater als auch für die jeweiligen Berufskammern mit sich. - Absicherung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungsgesellschaften
Mitte Juni 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Neunte Gesetz zur Veränderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die weitere Absicherung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungsgesellschaften. In § 55a StBerG n.F. kommt nunmehr klar zum Ausdruck, dass auch mittelbare Beteiligungen berufsfremder Investoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften unzulässig sind. Der Gesetzgeber hat damit auf Beteiligungs- und Holdingstrukturen reagiert, über die Finanzinvestoren bislang mittelbar Einfluss auf deutsche Steuerkanzleien nehmen konnten. Ziel ist, solche Umgehungskonstruktionen rechtssicher auszuschließen und die berufsrechtlich gebotene Unabhängigkeit steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften zu sichern.
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Gemeinsame Vorstandssitzung der bayerischen Rechtsanwaltskammern in Bamberg
Am 18.07.2026 fand in Bamberg die gemeinsame Vorstandssitzung der bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg statt. Die gemeinsame Vorstandssitzung dient dem Austausch bayernweit relevanter Themen in der Kammerarbeit.
Folgende Themen wurden besprochen: - Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Kammerarbeit
Der Einsatz von KI macht auch vor den Rechtsanwaltskammern nicht Halt. Einige Rechtsanwaltskammern nutzen bereits KI im Alltag oder befinden sich in der Testphase mit ausgewählten Anbietern. Die Teilnehmer tauschten sich unter anderem dazu aus, ob es in den bayerischen Rechtsanwaltskammern bereits Überlegungen gibt, wie KI eingesetzt werden kann, um Vorstand und Geschäftsstelle bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. - Berufsaufsicht
Nicht nur Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, sondern auch Berufsausübungsgesellschaften unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht und müssen anwaltliche Berufspflichten beachten. Besprochen wurden unter anderem Praxisfragen bei der Durchführung von berufsrechtlichen Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften und welche Relevanz diese Verfahren in der Arbeit der berufsrechtlichen Vorstandsabteilungen haben. - Neuerungen in der Geldwäscheaufsicht
Schwerpunktthema war die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets. Die Teilnehmer tauschten sich über die zahlreichen Änderungen aus, die ab Juli 2027 sowohl auf Rechtsanwälte als auch die Rechtsanwaltskammern zukommen. - Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und Arbeitgeberwechsel
Die Rechtsanwaltskammern sprachen sich für eine Änderung des § 46b Abs. 3 BRAO aus, mit der es künftig möglich sein sollte, bei einem Arbeitgeberwechsel die bereits bestehende Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf das neue Arbeitsverhältnis zu erstrecken. Aktuell müssen die Rechtsanwaltskammern die Zulassung für das beendete Arbeitsverhältnis widerrufen und auf Antrag eine neue Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erteilen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie für die Kammern ist erheblich und sollte möglichst weitgehend reduziert werden. - Entwicklung und Strukturen der Anwaltschaft
Eine vor Kurzem von der BRAK bundesweit unter allen Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen gegen eine selbständige Tätigkeit entscheiden. Dies hat zur Folge, dass gerade in kleineren Kammerbezirken eine mandantennahe Rechtsberatung in der Region verloren geht. Diskutiert wurde, wie diesem Trend entgegengewirkt werden kann.
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(R)echt gut absolviert! - Abschlussfeiern der geprüften Rechtsfachwirte und der Rechtsanwaltsfachangestellten
Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert: Die Absolventinnen der diesjährigen Fortbildung zur „Geprüften Rechtsfachwirtin“ feierten am 25.06.2026 ihre bestandenen Abschlüsse.
Vorstandsmitglied Petra Heinicke ehrte das besondere Engagement der Absolventen, die zwei Jahre lang neben der Alltagsarbeit in den Kanzleien zusätzlich Fortbildungsseminare besucht und ihre Freizeit oftmals mit Lernen verbracht haben. Dieses Engagement, dieser Fleiß und Ehrgeiz und auch dieses Durchhaltevermögen wurden nun mit dem Erfolg und der Verleihung der Abschlussurkunden gekrönt.
In diesem Jahr nahmen im Bezirk der RAK München 20, im Bereich der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg 25 Personen an der Fortbildungsprüfung teil. Insgesamt stellten sich 45 Teilnehmende bayernweit der Herausforderung der Fortbildungsprüfung.
Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert allen Absolventinnen zu dieser großartigen Leistung!
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Mit einer feierlichen Abschlussveranstaltung hat die Rechtsanwaltskammer München am 21.07.2026 die Absolventinnen und Absolventen aus dem Bezirk der beiden Münchner Prüfungsausschüsse geehrt. Insgesamt 83 Prüflinge haben ihre Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und nahmen im Beisein ihrer Familien und Freunde, der Lehrkräfte der Berufsschulen sowie der Mitglieder der Prüfungsausschüsse ihre Abschlusszeugnisse entgegen.
Von 142 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern in München bestanden 83 die Abschlussprüfung. Im gesamten Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München – mit den Prüfungsausschüssen in München, Augsburg, Kempten, Ingolstadt, Traunstein und Straubing – legten 163 von 227 Prüflingen ihre Prüfungen erfolgreich ab.
Vizepräsident Dr. Alexander Siegmund gratulierte den Absolventen im Namen der Rechtsanwaltskammer München herzlich zu ihrem Erfolg. Er würdigte den Fleiß, die Ausdauer und das Engagement, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss erforderlich sind, und hob die hervorragenden beruflichen Perspektiven hervor: Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München sind mehr als 24.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen – entsprechend groß ist der Bedarf an qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten.
Auch die Schulleitung der Berufsschulen und Vertreterinnen und Vertreter der Prüfungsausschüsse richteten Grußworte an die Absolvent:innen. Zwei frisch ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte blickten in persönlichen Beiträgen auf ihre Ausbildungszeit zurück, bevor die Vorsitzenden der beiden Münchner Prüfungsausschüsse die Abschlusszeugnisse feierlich überreichten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zudem die besten Absolventinnen der beiden Münchner Prüfungsausschüsse besonders ausgezeichnet.
Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zum erfolgreichen Abschluss und wünscht ihnen für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Weg viel Erfolg und alles Gute!
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Neuzulassungen bei der RAK München im 2. Quartal
Im 2. Quartal 2026 ist die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München wieder gestiegen. Mit 24.390 Mitgliedern ist die Rechtsanwaltskammer München weiterhin die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer in Deutschland.
Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Berichte aus dem Vorstand
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer München treffen sich monatlich zur Sitzung des Gesamtvorstands. Die Rechtsanwaltskammer München berichtet hierüber regelmäßig. Die aktuellen Berichte aus dem Vorstand können auf der Website nachgelesen werden.
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Kammerversammlung 2026 – Save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 27.11.2026 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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