KI in Anwaltskanzleien
Im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V., München, hat das Institut für Freie Berufe (IFB) eine Studie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bzw. KI-basierten Anwendungen in Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt. Jetzt sind die Ergebnisse veröffentlicht in der Schriftenreihe des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Studie kann hier, in Band 44, sowohl in einer Printversion (16,50 €) als auch in digitaler Version (9,25 €) erworben werden.
Themen der Studie waren dabei: - Erfahrungen mit KI-Anwendungen,
- Bewertung von KI,
- Chancen und Risiken von KI,
- Einschätzungen zu rechtlichen Vorgaben und
- Einschätzungen zu Schulungen und Fortbildungen.
Dabei hat sich gezeigt, dass ein Großteil der Befragten bereits Erfahrungen mit KI und KI-basierten Anwendungen gesammelt hat. Differenzierter betrachtet geben etwa 58 Prozent an, KI bereits in ihrer juristischen Tätigkeit zu nutzen. Weiter ist sie nicht ganz einem Drittel (31,2 Prozent) zumindest ein Begriff, auch wenn man sie selber bisher nicht im Kontext der eigenen juristischen Tätigkeit genutzt hat. Zusätzlich berichtet etwa jeder zehnte Befragte (10,5 Prozent), dass man bisher keine Erfahrung mit KI gesammelt hat, sich aber in naher Zukunft damit auseinandersetzen möchte.
Die reine Nutzung von KI sagt aber nun noch nichts darüber, wie die Befragten zum Einsatz von KI im Rechtsbereich stehen. Dabei zeigt sich, dass mit etwa 59 Prozent eine knappe Mehrheit der Befragten diesen Einsatz positiv sieht, während etwa jeder Zehnte (11,4 Prozent) dies negativ wahrnimmt. Zusätzlich positionieren sich etwa 30 Prozent demgegenüber neutral. Wie auch in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion rund um KI wurde auch in der Befragung betrachtet, welche Chancen und Vorteile, aber eben auch welche Risiken und Nachteile die Befragten aus den Kanzleien sehen. Bei den wahrgenommenen Vorteilen stehen beispielsweise die schnellere Recherche, Effizienzsteigerung oder Kosteneinsparungen den Nachteilen wie falsche Quellenangaben (sog. Halluzinieren), fehlende juristische Präzision oder Verlust des menschlichen Urteilsvermögens gegenüber. Das verdeutlicht, dass die teils gravierenden (potentiellen) Risiken des KI-Einsatzes durchaus bekannt sind, aber trotzdem ein gewisser Mehrwert in KI gesehen wird.
Die unangefochtene Nummer 1 unter den in der Studie genannten KI-Anwendungen ist dabei ChatGPT. Diese wird mit Abstand am meisten genutzt, u. a. insbesondere für allgemeine und spezifisch juristische Recherche, aber auch für Übersetzungen, Strukturierung von Inhalten oder Zusammenfassungen. Andere, auch spezifisch juristische KI-Anwendungen wie Beck online, werden zwar auch genutzt, in ihrer Häufigkeit jedoch weitaus geringer.
In der Studie wurde der Blick auch in die Zukunft gerichtet und gefragt, in welchen Bereichen sich die Befragten vorstellen könnten, ihre KI-Nutzung in Zukunft auszuweiten. Dabei konnten sie auch die KI-Anwendungen angeben, von denen die Befragten ausgehen, dass diese das (bereits) leisten können. Diese genannten KI-Anwendungen und ihre Anwendungsbereiche wurden in einer Kurzübersicht im Anhang der Studie zusammengestellt und bilden einen ersten Ansatzpunkt für Interessierte an diesem Thema.
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