Neuer Kammerbeitrag 2022

Kammerbeiträge werden mit Fälligkeit zum 01.03.2022 erhöht

ZUR ÜBERSICHT KAMMERBEITRÄGE
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


Die Kammerversammlung 2021 hat die Kammerbeiträge für das Jahr 2022 neu festgesetzt. Die Beitragsbescheide werden vom 24.01.2022 bis 26.01.2022 verschickt. Wie schon im Vorjahr erfolgt der Versand der rund 22.500 Rechnungen ausschließlich per beA, um Portokosten zu sparen und Papierverbrauch zu reduzieren.

Der Regel-Beitrag für 2022 beträgt EUR 300 p. a., somit EUR 15 mehr als im Vorjahr. Diese Beitragserhöhung war nach sieben Jahren nötig aufgrund von Kostensteigerungen sowie der Übertragung neuer Aufgaben auf die Kammern, und weil in früheren Jahren gebildete Vermögensreserven demnächst aufgebraucht sind. Die detaillierte Begründung zur Erhöhung des Kammerbeitrags finden Sie in der Einladung zur Kammerversammlung. Hier erläutert Schatzmeister Rolf Pohlmann außerdem die Gründe für die Erhöhung per Video. Der Kammerbeitrag der RAK München ist weiterhin einer der niedrigsten bundesweit; er beinhaltet bereits die an die Bundesrechtsanwaltskammer abzuführenden Beiträge für den Betrieb des beA, den andere Kammern gesondert als Umlage erheben.

Eine Übersicht über die Kammerbeiträge 2022 samt Ermäßigungstatbeständen und den Vordruck für einen Ermäßigungsantrag finden Sie hier.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre
Rechtsanwaltskammer München

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