Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der für den 12.11.2021
angesetzte Präsenztermin der Kammerversammlung musste leider aufgrund der
COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer
München hat deshalb entschieden, von der in § 2 Abs. 3 des
‚COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern‘ (COV19FKG)
vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und die notwendigen Beschlüsse
der Kammerversammlung 2021 ohne Versammlung der Mitglieder im Wege der
schriftlichen Abstimmung einzuholen.
In Kürze beginnt die
schriftliche Abstimmung über die in der Kammerversammlung 2021
anstehenden Beschlüsse. Die Abstimmunterlagen gehen Ihnen in den kommenden
Tagen postalisch zu.
Sie haben im Anschluss bis einschließlich
Dienstag, den 21.12.2021, Gelegenheit, Ihre Stimme
abzugeben. Ausschlaggebend ist der rechtzeitige Eingang bei der
Rechtsanwaltskammer.
Das COV19FKG sieht für die Stimmabgabe
grundsätzlich Schriftform vor. Damit wird die Möglichkeit zur geheimen
Abstimmung eröffnet, die wir in diesem Jahr nutzen wollen.
Zur
Vorbereitung auf die schriftliche Abstimmung übersenden wir allen
Mitgliedern gesondert per beA erneut die Einladung zur Kammerversammlung
sowie das Finanzenheft. Hierin finden Sie
- alle zur Beschlussfassung anstehenden Anträge und deren Begründung
- die Jahresrechnung für das Jahr 2020 sowie den
- Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2022 (und 2023) samt
ausführlicher Erläuterungen.
Auf unserer Website können Sie auch die zur Kammerversammlung angekündigten
Berichte
des Präsidenten sowie
des Schatzmeisters als Videonachricht abrufen. Außerdem finden Sie dort
ein
Video des Schatzmeisters zum Haushalt der Kammer 2022/2023 sowie zum
Antrag auf Änderung der Beitragsordnung.
Allen Antragstellern
wurde zudem Gelegenheit gegeben, ihre Anträge auf unserer Website ergänzend
zu präsentieren und zu begründen, da sie diese aufgrund der Absage des
Präsenztermins nicht mehr erläuternd persönlich vortragen können. Die
Ergänzungen finden Sie auf unserer Website unter
www.rak-m.de/kammerversammlung.
Treten Sie mit uns in Kontakt,
wenn Sie Fragen haben. Wir haben für Sie eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
Unter
kammerversammlung2021@rak-m.de beantworten wir gerne Ihre Fragen und
diskutieren mit Ihnen. Häufig gestellte Fragen und die Antworten hierauf
veröffentlichen wir ebenfalls unter
www.rak-m.de/kammerversammlung. Ihre Rechtsanwaltskammer München |
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© Rechtsanwaltskammer München 2021
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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