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Rechtsanwälte sind systemrelevant 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auf seiner website klargestellt: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Teil der kritischen Infrastruktur und berechtigt, eine Notbetreuung in Kita und Schule in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft auch die Mitarbeiter der Kanzlei.

Die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall finden Sie hier.

Angestellte (Rechtsanwälte und Mitarbeiter) benötigen eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer website.

Als Nachweis legen sie bitte Ihren Anwaltsausweis vor. Sollten Sie eine gesonderte Bestätigung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden unter info@rak-muenchen.de.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
RA Michael Then
Präsident

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