Umfrage der Rechtsanwaltskammer München zur Zukunft der anwaltlichen Anderkonten
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
Anfang 2022 kam es seitens mehrerer Banken zu einer massenhaften Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten. Seither wird auf berufspolitischer Ebene um den Erhalt der anwaltlichen Sammelanderkonten gekämpft.
Als Möglichkeit zum Erhalt der Sammelanderkonten wird aktuell diskutiert, eine Prüfpflicht der Rechtsanwaltskammern betreffend die Anderkonten aller Kammermitglieder einzuführen. Dabei sollen den Rechtsanwaltskammern über einen Datenabgleich mit den Banken Auffälligkeiten mitgeteilt werden. Diese Auffälligkeiten müssten sodann von den Kammern im Rahmen eines berufs- und / oder geldwäscherechtlichen Verfahrens überprüft werden.
Im Hinblick auf die Diskussion und die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie der EU möchten wir gerne ermitteln, wie viele unserer Mitglieder hiervon betroffen wären, und wie viele unserer Mitglieder im Fall der Einführung einer solchen Prüfpflicht weiterhin zur Annahme von Fremdgeldern bereit wären.
Die Umfrage ist innerhalb weniger Augenblicke erledigt. Bitte beteiligen Sie sich im Interesse der Anwaltschaft und auch in Ihrem eigenen Interesse daran.
Die Teilnahme ist bis 20.07.2025 möglich.
Den Online-Fragebogen finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Anne Riethmüller Präsidentin
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