Der Kammerbeitrag der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München beträgt:
im Regelfall:
für natürliche Personen: 285,00 €
für juristische Personen: 356,00 €
mit Ermäßigung:
- für Mitglieder, die ihre Erstzulassung bei der RAK München beantragen (für das Jahr der Zulassung und die zwei darauf folgenden Jahre): 200,00 €
- für Mitglieder, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes in nicht unerheblicher Weise eingeschränkt ist (auf Antrag; für längstens drei Jahre ab Geburt): 143,00 €
- für Mitglieder, die der RAK München seit mind. 10 Jahren angehören und vor Beginn des Geschäftsjahres das 70. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Kammerbeitrag 214,00 €. Für Mitglieder, die 100 % erwerbsgemindert sind (auf Antrag): 100,00 €, bei teilweiser Erwerbsminderung (auf Antrag) 214,00 €.
Der Kammerbeitrag ist am 1. März jeden Jahres zur Zahlung fällig, Teilbeträge einen Monate nach Rechnungsstellung.
Besteht die Mitgliedschaft nicht im ganzen Kalenderjahr, ist für jeden angefangenen Monat der Zugehörigkeit 1/12 des festzusetzenden Kammerbeitrags zu entrichten, Teilbeträge werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet.
Rückständige Jahresbeiträge werden einen Monat nach Fälligkeit zweimal mit Monatsabstand angemahnt, danach zwangsweise beigetrieben. Die Mahnkosten betragen 10,00 € für die 2. Mahnung. Ein Erlass oder teilweiser Erlass des Kammerbeitrags ist nicht möglich, in besonderen Fällen kann jedoch auf Antrag vom Schatzmeister Stundung gewährt werden.