Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA bis 18.03.2023 verlängert.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich noch bis zu diesem Datum mit ihrer beA-Karte der ersten Generation an ihrem Postfach anmelden. Die beA-Karte der ersten Generation erkennt man an der aufgedruckten Nummer, die mit der Ziffer 2 beginnt.
!Achtung!
Hinterlegen Sie Ihre neue beA-Karte rechtzeitig vor dem 18.03.2023 in ihrem neuen Postfach, um auch nach dem 18.03.2023 noch mit Ihrem beA arbeiten zu können.
Im beA-Anwendersupport wird das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschrieben.
Eine Videoanleitung ist hier zu finden.