Ab Montag, den 20.02.2023 09:00 Uhr bis Montag, den 06.03.2023, 17:00 Uhr wird das Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München (Tal 33, 80331 München) zur Einsicht für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer vorgehalten (§ 5 Abs. 2 i.V.m. § 7 WO).
Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht erforderlich.
Zeiten für die Einsichtnahme sind:
Montag bis Donnerstag | 09:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 15:00 Uhr |
Das Wählerverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München bildet alle Personen ab, die zum Stichtag 20. Februar 2023 wahlberechtigte Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München sind.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können während der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss eingelegt werden. Der Einspruch ist mit Beweismitteln zu begründen und bedarf der Schriftform (§ 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 WO)