Die Rechtsanwaltskammer München hatte Anfang Dezember letzten Jahres alle Mitglieder per Newsletter über die Einrichtung einen Notdienstes zur Sicherstellung der Rechtspflege in kritischen Bereichen im Falle von Problemen bei der Strom- und Energieversorgung informiert. Hierbei wurde die grundsätzliche Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme an einem solchen Notdienst für den Fall, dass bei einem Gericht zwingend eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt erforderlich ist, abgefragt.
Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben zwischenzeitlich ihre Bereitschaft zu einer Teilnahme erklärt. Die Liste der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich im Notfall in den einzelnen Land- und Amtsgerichtsbezirken dankenswerterweise zur Verfügung gestellt haben, finden Sie hier.