Die Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK AG Geldwäscheaufsicht) hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) überarbeitet und erweitert.
Das Präsidium der BRAK hat die 7. Auflage am 04.11.2022 beschlossen, der Vorstand der RAK München hat in seiner letzten Vorstandssitzung der 7. Auflage zugestimmt. In der aktualisierten Fassung wurden die Ausführungen zu einzelnen Katalogtätigkeiten konkretisiert. Außerdem wurden die Ausführungen zu anwendbaren Sorgfaltspflichten an einigen Stellen ergänzt.
Neu aufgenommen wurde insbesondere ein Exkurs zu den Sorgfaltspflichten in Bezug auf (Sammel-)Anderkonten als Reaktion auf die Kündigungswelle von anwaltlichen Sammelanderkonten durch Banken seit dem Frühjahr 2022.
Weitere Informationen zum Thema Geldwäscheprävention stellt die Rechtsanwaltskammer München auf ihrer Website zur Verfügung.