Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2023 nur noch digital

Papieranträge werden ab 01.01.2023 nicht mehr akzeptiert

Ab dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zwingend elektronisch gestellt werden. Die bisherigen Papieranträge werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert. 

Gemäß § 6 I SGB VI kann von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. befreit werden, wer kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kammer ist. Dies trifft auch auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu. Sie müssen dazu die weiteren in § 6 I SGB VI genannten Voraussetzungen erfüllen. Eine Befreiung erfolgt nur auf Antrag der Anwältin bzw. des Anwalts, der ab 01.01.2023 nur noch über die angebotenen Online-Formulare der berufsständischen Versorgungswerke gestellt werden kann. Den Befreiungsbescheid oder die Ablehnung des Antrags erhält man wie bisher von der DRV Bund in Schriftform. 

Hintergrund für die Umstellung auf das elektronische Verfahren für die Befreiungsanträge ist, dass der Bundesgesetzgeber mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig digitalisieren und dadurch beschleunigen will. 

Weitere Informationen sind auf der Website der BRAK sowie der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. zu finden.