Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München konnte aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 nicht in Präsenzform stattfinden. Mit dem COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) hat der Gesetzgeber Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kammerversammlung auch ohne Versammlung der Mitglieder Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung fassen kann.
Folgende Beschlüsse fasste die Kammerversammlung 2020.
Insgesamt haben sich 919 Mitglieder an der Abstimmung beteiligt.