Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Elektronische Nachrichten im automatisierten Mahnverfahren

Derzeit werden im automatisierten Mahnverfahren Nachrichten des Gerichts entweder im EDA-Format als nur maschinenlesbare Datensätze oder auf Papier übermittelt. Professionelle Nutzer wie Rechtsanwälte erhalten seit 2018 keine Folgeantragsformulare mehr auf Papier übersandt. Mitteilungen der Mahngerichte beschränken sich auf die reine Information über die Zustellung, die Erhebung eines Widerspruchs, usw. Diese Nachrichten werden im Zuge des Ausbaus des elektronischen Rechtsverkehrs künftig elektronisch im PDF-Format übermittelt. Das Gericht wählt dabei den elektronischen Übermittlungsweg, den der Anwalt einzelfallbezogen als Antragsweg genutzt hat. Nach § 693 Abs. 2 ZPO ist der Antragsteller über die Zustellung in Kenntnis zu setzen, weshalb die Nachrichten der Gerichte unsigniert übermittelt werden.

Die Änderung erfolgt ab dem 2.11.2020 zunächst bei den Mahngerichten Stuttgart und Wedding. Die übrigen Gerichte folgen schrittweise.