Derzeit werden im automatisierten Mahnverfahren Nachrichten des Gerichts entweder im EDA-Format als nur maschinenlesbare Datensätze oder auf Papier übermittelt. Professionelle Nutzer wie Rechtsanwälte erhalten seit 2018 keine Folgeantragsformulare mehr auf Papier übersandt. Mitteilungen der Mahngerichte beschränken sich auf die reine Information über die Zustellung, die Erhebung eines Widerspruchs, usw. Diese Nachrichten werden im Zuge des Ausbaus des elektronischen Rechtsverkehrs künftig elektronisch im PDF-Format übermittelt. Das Gericht wählt dabei den elektronischen Übermittlungsweg, den der Anwalt einzelfallbezogen als Antragsweg genutzt hat. Nach § 693 Abs. 2 ZPO ist der Antragsteller über die Zustellung in Kenntnis zu setzen, weshalb die Nachrichten der Gerichte unsigniert übermittelt werden.
Die Änderung erfolgt ab dem 2.11.2020 zunächst bei den Mahngerichten Stuttgart und Wedding. Die übrigen Gerichte folgen schrittweise.