Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Hessische Justiz und Sozialgerichtsbarkeit nutzen beA

Das Hessische Ministerium der Justiz hat angekündigt, dass die hessische Justiz mit dem nunmehr erfolgten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch macht, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.

Wir weisen daher darauf hin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Gerichtsverfahren in Hessen führen, jederzeit damit rechnen müssen, dass ihnen Vorschussrechnungen in ihr beA gesandt werden.

Darüber hinaus teilte das Hessische Landessozialgericht mit, dass die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht nunmehr Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das beA versenden. Die Hessische Sozialgerichtsbarkeit bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen, ihren elektronischen Briefkasten im Blick zu haben.