Das Hessische Ministerium der Justiz hat angekündigt, dass die hessische Justiz mit dem nunmehr erfolgten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch macht, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.
Wir weisen daher darauf hin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Gerichtsverfahren in Hessen führen, jederzeit damit rechnen müssen, dass ihnen Vorschussrechnungen in ihr beA gesandt werden.
Darüber hinaus teilte das Hessische Landessozialgericht mit, dass die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht nunmehr Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das beA versenden. Die Hessische Sozialgerichtsbarkeit bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen, ihren elektronischen Briefkasten im Blick zu haben.