Am 15.02.2018 ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit wird die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in ihrem Anwendungsbereich auf das Straf- und Bußgeldverfahren erweitert.
Die Änderungen sind am Tag nach der Verkündung, also am 16.02.2018, in Kraft getreten.
Die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung kann über folgenden Link im Bundesgesetzblatt eingesehen werden.