Neben der Rechtsanwaltskammer München, die bei Auseinandersetzungen unter Anwälten sowie zwischen Rechtsanwalt und Mandant Vermittlungsgespräche anbietet, fungiert auch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als neutrale Instanz in der außergerichtlichen Streitbeilegung. Seit sieben Jahren vermittelt sie bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt, hilft dabei beiden Parteien, eine gemeinsame unbürokratische Lösung zu finden und agiert im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).
Auch im vergangenen Jahr erreichte die Verbraucherschlichtungsstelle wieder eine Vielzahl an Anträgen (1.173). Die Annahmequote stieg dabei von 61% auf 66% und auch die Anzahl der Schlichtungsvorschläge konnte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 47% gesteigert werden.
Bei den erledigten Verfahren handelte es sich zu 57% um Gebührenstreitigkeiten, 43% waren Schadensersatzforderungen bzw. Streitigkeiten, die sowohl die Gebührenhöhe als auch Schadensersatzforderungen betrafen.
Weitere statistische Angaben, u.a. zu den Antragseingängen, Verfahrensgegenständen, erfolglos gebliebenen Verfahren sowie zu typischen Fallkonstellationen, finden Sie im Tätigkeitsbericht 2017 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.