Seit dem 1. Februar 2017 wurde der elektronische Rechtsverkehr (ERV) bei den bayerischen Gerichten sukzessiv eingeführt. Seit dem 18. Oktober 2017 ist der ERV nunmehr in allen zivil- und familiengerichtlichen Verfahren bayernweit eröffnet.
Für Verfahrensbeteiligte bedeutet das, förmliche Schreiben künftig bei allen bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren zeit- und kostensparend einreichen zu können.
Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz soll die Eröffnung des ERV insgesamt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen. Die Verantwortung für die Entgegennahme elektronischer Dokumente liegt ausschließlich bei der elektronischen Poststelle der Gerichte. Die Übertragung ist dabei so konzipiert, dass sie einen vertraulichen und gegen Manipulation geschützten Versand ermöglicht. Die Verwendung von E-Mails ist aus diesem Grund nicht zugelassen. Selbstverständlich können Sie die Dokumente über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach an die Gerichte übermitteln.
Bis dato beschränkt sich der elektronische Rechtsverkehr auf den Posteingang. Der Versand elektronischer Nachrichten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Informationen zum ERV und den zulässigen elektronischen Kommunikationswegen (nach OSCI-Standard) finden Sie auf der Website der bayerischen Justiz.
Dort finden Sie auch die Pressemitteilung.