Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Elektronischer Rechtsverkehr nun bayernweit eröffnet

Seit dem 1. Februar 2017 wurde der elektronische Rechtsverkehr (ERV) bei den bayerischen Gerichten sukzessiv eingeführt. Seit dem 18. Oktober 2017 ist der ERV nunmehr in allen zivil- und familiengerichtlichen Verfahren bayernweit eröffnet.

Für Verfahrensbeteiligte bedeutet das, förmliche Schreiben künftig bei allen bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren zeit- und kostensparend einreichen zu können.

Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz soll die Eröffnung des ERV insgesamt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen. Die Verantwortung für die Entgegennahme elektronischer Dokumente liegt ausschließlich bei der elektronischen Poststelle der Gerichte. Die Übertragung ist dabei so konzipiert, dass sie einen vertraulichen und gegen Manipulation geschützten Versand ermöglicht. Die Verwendung von E-Mails ist aus diesem Grund nicht zugelassen. Selbstverständlich können Sie die Dokumente über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach an die Gerichte übermitteln.
Bis dato beschränkt sich der elektronische Rechtsverkehr auf den Posteingang. Der Versand elektronischer Nachrichten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Informationen zum ERV und den zulässigen elektronischen Kommunikationswegen (nach OSCI-Standard) finden Sie auf der Website der bayerischen Justiz.  
Dort finden Sie auch die Pressemitteilung.