Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit startet flächendeckend mit elektronischem Rechtsverkehr

Ab 01.10.2017 werden alle bayerischen Gerichte für Arbeitssachen elektronisch erreichbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können aufgrund einer Änderung der „E-Rechtsverkehrsordnung Arbeitsgerichte“, die am 29.09.2017 verkündet wurde, Dokumente elektronisch über die jeweiligen EGVP-Fächer bei allen Gerichten eingereicht werden; auch werden den Teilnehmern die Dokumente von den Gerichten elektronisch übersandt. Die Anwaltschaft kann dann über das beA rechtswirksam elektronisch mit den Gerichten kommunizieren.

Die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit hat angekündigt, ab 01.01.2018 in so vielen Verfahren wie möglich elektronisch kommunizieren zu wollen und hat daher um rege Beteiligung auf Seiten der Anwaltschaft – möglichst schon ab 01.10.2017 – geworben, damit sich schnell eine Routine auf beiden Seiten einstellt.  Auch ab dem 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 ist eine besondere Anmeldung oder Mitteilung, dass Sie teilnehmen möchten, nicht erforderlich. Ihre erste rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit einem Arbeitsgericht genügt in diesem Zeitraum als Teilnahmeerklärung für dieses Gericht.

In praktischer Hinsicht wird darum gebeten, in den Schriftsätzen zukünftig immer gut erkennbar den jeweiligen Bearbeiter des Verfahrens zu benennen, damit die Arbeitsgerichte eine Zuordnung des richtigen Sachbearbeiters und damit eine direkte Zustellung an den richtigen Anwalt sicherstellen können. Eine Zustellung an eine Kanzlei wie bisher wird auf elektronischem Weg über das beA nicht möglich sein.