Seit Juni 2017 ist es möglich, über das beA Nachrichten mit sogenannten EGVP-Bürgerpostfächern (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) auszutauschen. Für Rechtsanwälte bedeutet dies, dass sie zukünftig nicht nur mit Gerichten, sondern auch mit ihren Mandanten über ihr beA kommunizieren können.
Die Bundesrechtsanwaltskammer greift dieses Thema jetzt mit einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres BRAK-Magazins auf. Rechtsanwalt Christopher Brosch und IT-Referent Hannes Müller, M.A., erklären darin u.a. was Privatpersonen und Unternehmen für die Kommunikation mit dem beA ihres Anwalts benötigen, warum bei der Nutzung des beA ein Virenschutz unerlässlich ist und welche Vorteile sich aus dieser neuen Kommunikationsmöglichkeit ergeben.
Den vollständigen Artikel aus dem BRAK-Magazin (Heft 4/2017) können Sie hier oder auf der Website der BRAK-Mitteilungen im aktuellen BRAK-Magazin einsehen.