Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt ab 01.01.2018 die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen hin zu überprüfen und in diesem Zuge auch die für die Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten.
Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin sollte dafür mit einer „beA“-Karte und einem Kartenleser ausgestattet sein sowie die Erstregistrierung abgeschlossen haben.
Die Bundesnotarkammer (BNotK) weist darauf hin, dass die „beA“-Karten bis zum 30.09.2017 bestellt werden sollten, damit diese bis zum Jahresende noch rechtzeitig hergestellt und versendet werden können.
Informationen zur Bestellung
Die „beA“-Karten können bei der Bundesnotarkammer (https://bea.bnotk.de) unter Angabe der persönlichen Antragsnummer/SAFE-ID bestellt werden.
Informationen zur Erstregistrierung – neue beA-Informationsbroschüre
Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (BRAK) hat eine aktualisierte Broschüre für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den Erstregistrierungsprozess herausgegeben.
In der Publikation „Gestatten, beA“ finden Sie u.a. wissenswerte Informationen zu:
• Bedienung und Oberfläche des Postfachs
• Nutzungsmöglichkeiten
• Technische Voraussetzungen
Die Informationsbroschüre „Gestatten, beA“ können Sie hier zum Download abrufen.