In einer Pressemitteilung hat die BRAK am 07.06.2017 ihre große Mitgliederstatistik zum Stichtag 01.01.2017 vorgestellt. Danach hatten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.538 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,42 Prozent, die Mitgliederzahlen blieben damit in den letzten Jahren insgesamt weitgehend stabil. 15 Kammern – darunter auch die RAK München - verzeichneten einen Mitgliederzuwachs, zwölf Kammern einen Rückgang der Mitgliederzahlen. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 33,87 Prozent im Vorjahr auf nunmehr 34,37 Prozent.
Erstmals enthält die Statistik auch Zahlen zu Syndikusrechtsanwälten. Aufgrund des zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte gibt es nunmehr die Zulassungsarten Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (Doppelzulassung), Syndikusrechtsanwalt (Einzelzulassung) sowie Rechtsanwalt (Einzelzulassung). Zum 01.01.2017 gab es insgesamt 8.753 Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung, 957 Syndikusrechtsanwälte und 154.683 Rechtsanwälte. Deutlich höher als bei den Rechtsanwälten ist der Frauenanteil bei den Syndici: 42,83 Prozent der doppelt Zugelassenen sind weiblich, und sogar 54,23 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte.
Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 53.677.
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