Im Sommer 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Neuregelungen unter anderem im Berufsrecht der Rechtsanwälte vor. Nach der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag im September 2016 ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten: ursprünglich soll der Gesetzentwurf bereits im Dezember 2016 vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss vertagte sich seitdem immer wieder neu. Nach den nunmehr vorliegenden Änderungsanträgen sollen unter anderem die Ermächtigung der Satzungsversammlung zur Ausgestaltung einer allgemeinen Fortbildungspflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht sowie die Verhängung einer Rüge in Kombination mit einer Geldbuße gestrichen werden. Was letztlich von der sog. kleinen BRAO-Reform übrig bleibt, wird sich frühestens am 08.03.2017 zeigen. Dann findet die nächste planmäßige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages statt.