Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Kleine BRAO-Reform verzögert sich weiter

Im Sommer 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Neuregelungen unter anderem im Berufsrecht der Rechtsanwälte vor. Nach der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag im September 2016 ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten: ursprünglich soll der Gesetzentwurf bereits im Dezember 2016 vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss vertagte sich seitdem immer wieder neu. Nach den nunmehr vorliegenden Änderungsanträgen sollen unter anderem die Ermächtigung der Satzungsversammlung zur Ausgestaltung einer allgemeinen Fortbildungspflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht sowie die Verhängung einer Rüge in Kombination mit einer Geldbuße gestrichen werden. Was letztlich von der sog. kleinen BRAO-Reform übrig bleibt, wird sich frühestens am 08.03.2017 zeigen. Dann findet die nächste planmäßige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages statt.