Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

beA: Informationen zum elektronischen Schutzschriftenregister

Seit 01.01.2017 müssen Rechtsanwälte Schutzschriften elektronisch zum elektronischen Schutzschriftenregister einreichen. Dies ist nach § 2 IV Schutzschriftenregister VO (SRV) mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen „sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Ein sicherer Übermittlungsweg ist grundsätzlich auch der Versand über das beA.

Eine Kurzanleitung zur Adressierung des zentralen Schutzschriftenregisters und zur Empfängerauswahl im beA finden Sie unter https://schutzschriftenregister.hessen.de/aktuelles/produktivstart-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-bea.

Da der Nachweis, dass die Nachricht von einem Rechtsanwalt selbst versandt wurde, gem. § 20 Abs. 3 Rechtsanwaltsverzeichnis- und –postfachverordnung (RAVPV) erst ab dem 1.1.2018 vorgesehen sind, können Schutzschriften erst ab diesem Zeitpunkt über das beA als sicherer Übermittlungsweg eingereicht werden. Wer das beA schon jetzt zur Einreichung nutzen möchte, muss solange eine qualifizierte elektronische Signatur benutzen. Vor dem Versand eines Schriftsatzes im beA wird man automatisch zur Signatur aufgefordert – es kann also nicht versehentlich eine formfehlerhafte Schutzschrift an das Register versandt werden.