Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Stellungnahme der BRAK zur 5. Antigeldwäscherichtlinie

In ihrer Stellungnahme zur 5. Antigeldwäscherichtlinie spricht sich die BRAK dafür aus, dass der Zugang zu den Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern nach Art. 30 der Richtlinie 2015/849 nicht der Zahlung einer Gebühr unterliegen sollte. Da die Verpflichteten die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten einholen, wäre es unangemessen, die Erfüllung einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht mit einer Gebühr zu belasten. Des Weiteren führt die BRAK aus, dass die Ergänzung des Art. 32 Richtlinie 2015/849, wonach die Zentrale Meldestelle im Rahmen ihrer Aufgaben von jedem Verpflichteten Informationen für den in Art. 32 Abs. 1 genannten Zweck einholen kann, zu unbestimmt ist und somit in die Verschwiegenheitspflicht von Berufsgruppen, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, erheblich eingreift.