Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat auf seiner Website Informationen zur Geldwäscheprävention und zum im Mai 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepaket veröffentlicht. Ab dem 10.07.2027 wird das Geldwäschepaket das aktuell geltende Geldwäschegesetz ergänzen bzw. ersetzen.
Die Informationen des BayStMI richten sich nicht spezifisch an Rechtsanwälte. Sie bieten jedoch einen allgemeinen Überblick und können beispielsweise herangezogen werden, um Mandanten die im kommenden Jahr neu geltenden Pflichten zu erläutern.