Der STAR-Bericht 2025 ist erschienen. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Im STAR-Bericht 2025 werden die Ergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2024 für den Kammerbezirk München dargestellt.
- Personenbezogene Honorarumsätze 2024
Der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz selbstständig in eigener Kanzlei tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte belief sich im Kammerbezirk München in Einzelkanzleien auf EUR 151.000. Der durchschnittliche Umsatz von Einzelkanzleien lag damit um EUR 6.000 bzw. rund vier Prozent unter dem entsprechenden Durchschnittsumsatz der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen West-Kammern. In Sozietäten war der durchschnittliche persönliche Umsatz mit EUR 239.000 um EUR 111.000 bzw. etwa 32 Prozent niedriger als in den übrigen West-Kammern. - Personenbezogene Gewinne 2024
Mit einem durchschnittlichen persönlichen Jahresüberschuss i.H.v. EUR 97.000 lag dieser Wert bei selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten um EUR 5.000 bzw. rund fünf Prozent über dem Durchschnitt von Einzelkanzleien sonstiger westlicher Kammern. Auch in den Sozietäten im Kammerbezirk München übertraf der mittlere persönliche Überschuss 2024 mit EUR 173.000 den Vergleichswert der westdeutschen Vergleichsgruppe. Dieser lag bei EUR 171.000.
Das persönliche Stundeneinkommen für in einer Einzelkanzlei selbstständig tätigen Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer München lag durchschnittlich bei EUR 43,00, bei den anderen West-Kammern bei EUR 52,00. Die Partner in Sozietäten der RAK München erwirtschafteten 2024 pro Arbeitsstunde durchschnittlich EUR 84,00, innerhalb der westdeutschen Vergleichsgruppe lag der durchschnittliche Stundensatz bei EUR 76,00. - Kosten- und Gewinnanteile am Kanzleiumsatz 2024
In Einzelkanzleien im Kammerbezirk München lag der durchschnittliche Gesamtkostenanteil am Umsatz im Jahr 2024 bei 44 Prozent und entsprach damit dem Wert der anderen West-Kammern. Unterschiede zeigten sich bei der Zusammensetzung der Kosten: In den sonstigen West-Kammern lag der mittlere Sachkostenanteil am Umsatz in den Einzelkanzleien mit 17 Prozent über dem Durchschnitt der Einzelkanzleien der Rechtsanwaltskammer München (11 Prozent). Die Anteile der Personal- und Raumkosten lagen bei den anderen westdeutschen Einzelkanzleien mit 20 bzw. sieben Prozent etwas als niedriger als in Münchner Einzelkanzleien (24 bzw. neun Prozent). Der Gewinnanteil in Einzelkanzleien im Kammerbezirk der RAK München war 2024 mit durchschnittlich 56 Prozent auf gleichem Niveau wie in den Kanzleien in den übrigen westdeutschen Kammern. Für die Sozietäten können wegen einer zu geringen Fallzahl im Kammerbezirk München die Ergebnisse zur Kostenstruktur 2024 nicht dargestellt werden. - Jahreseinkommen 2024 von angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in einer Anwaltskanzlei angestellt waren, ergab sich für 2024 ein durchschnittliches Jahresbruttogehalt von EUR 76.000. In den übrigen West-Kammern lag der Wert bei EUR 85.000. Werden die ausschließlich in Vollzeit tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk München betrachtet, lag der Wert des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts bei EUR 87.000 im Vergleich zu EUR 93.000 in den anderen West-Kammern. Aufgrund der geringen Fallzahlen für den Kammerbezirk München sind die Ergebnisse allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig. - Jahreseinkommen 2024 von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten
Im Kammerbezirk München lag das Jahresbruttogehalt der teilnehmenden Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte im Schnitt bei EUR 142.000. Aufgrund der geringen Fallzahl kann für Vollzeit-Syndkusrechtsanwälte kein durchschnittliches Jahresbruttogehalt angegeben werden. In den übrigen West-Kammern betrug das Jahreseinkommen 2024 im Schnitt EUR 123.000 für alle Syndikusrechtsanwälte, EUR 134.000 für Vollzeit-Syndikusrechtsanwälte. - Berufliche Zufriedenheit
65 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Kammergebiet der Rechtsanwaltskammer München waren mit ihrem Beruf zufrieden bzw. sehr zufrieden. 17 Prozent bezeichneten sich als eher zufrieden. Insgesamt stuften damit 82 Prozent der Berufsträger ihre berufliche Tätigkeit (zumindest überwiegend) positiv ein. Dagegen waren acht Prozent der Teilnehmer mit ihrem Beruf eher unzufrieden, sechs Prozent unzufrieden, vier Prozent gaben an, überhaupt nicht zufrieden zu sein. In den anderen westdeutschen Kammerbezirken gaben 69 Prozent an, mit ihrem Beruf zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. 17 Prozent äußerten sich, eher zufrieden zu sein, was zusammen genommen einen Wert von 86 Prozent der Berufsträger ergab, die den Anwaltsberuf als (zumindest überwiegend) positiv ansahen. Acht Prozent waren eher unzufrieden, rund vier Prozent unzufrieden, zwei Prozent überhaupt nicht zufrieden. - Einschätzung der persönlichen beruflichen und wirtschaftlichen Lage
48 Prozent der Anwälte der Rechtsanwaltskammer München schätzten ihre persönliche berufliche und wirtschaftliche Lage im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 als weitgehend unverändert ein. Für 37 Prozent stellte sich die Situation besser dar als im Vorjahr, 15 Prozent schätzten die Lage als schlechter ein. Bei den Rechtsanwälten aus den anderen westdeutschen Kammerbezirken fielen die Anteile der Befragten, die ihre berufliche und wirtschaftliche Lage als gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert bzw. verbessert einschätzten, nahezu gleich hoch. Mit 42 Prozent war die Gruppe der Berufsträger, deren Lage gegenüber 2023 weitgehend gleichgeblieben ist, nur geringfügig größer als diejenige der Anwälte, die von einer Verbesserung berichteten (41 Prozent). 17 Prozent bewerteten ihre Lage im Jahr 2024 schlechter im Vergleich zum Vorjahr.