Deutlich steigende Belastung der Arbeitsgerichte
Das LAG München und das ArbG München berichteten über eine strukturell angespannte Belastungssituation. Hintergrund sei ein kontinuierlicher Anstieg der Verfahrenseingänge – zuletzt um rund zehn Prozent innerhalb eines Jahres – bei gleichzeitig weitgehend unveränderter personeller Ausstattung. Trotz hoher Effizienz der Richterinnen und Richter könnten die vorhandenen Kapazitäten die wachsende Zahl an Verfahren nicht mehr vollständig auffangen.
Die Vertreterinnen und Vertreter sowohl der Arbeitsgerichtsbarkeit als auch der Anwaltschaft betonten, dass diese Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsschutzgewährung hat. Für Arbeitgeber entstehen insbesondere wirtschaftliche Unsicherheiten, etwa durch Rückstellungsrisiken und erschwerte Personalplanung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden häufig mit Einkommensunsicherheit und erhöhtem Vergleichsdruck konfrontiert. Auch die anwaltliche Beratung wird durch schwer kalkulierbare Verfahrensdauern und steigenden Betreuungsaufwand erheblich erschwert.
Die Rechtsanwaltskammer München beabsichtigt, dieses Thema nunmehr auch auf ministerieller Ebene weiterzuverfolgen.
Streitwertfestsetzungen: Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung
Erörtert wurde zudem die Bearbeitungsdauer von Streitwertfestsetzungen. Seitens der Anwaltschaft wurde die Idee geäußert, bereits bei Antragstellung eine Einverständniserklärung der Mandantschaft vorzulegen, um zeitintensive Anhörungen entbehrlich zu machen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit begrüßte diesen Vorschlag als praktikablen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.
Wegfall von Gerichtstagen in Garmisch-Partenkirchen und Holzkirchen
Der Wegfall von Gerichtstagen in Garmisch-Partenkirchen und Holzkirchen wurde aus anwaltlicher Sicht als zeitliche Belastung für Kolleginnen und Kollegen aus Garmisch und Holzkirchen thematisiert, insbesondere wegen längerer und häufigerer Fahrtzeiten. Angeregt wurde unter anderem eine stärkere Bündelung von Verfahren aus Garmisch in Weilheim an einem bestimmten Tag. Die Arbeitsgerichtsbarkeit verwies auf organisatorische Grenzen, sagte jedoch zu, künftig verstärkt auf eine koordinierte Terminierung zu achten. Zudem wurde empfohlen, bereits im Rahmen der Klageschrift auf geeignete Verhandlungstermine hinzuweisen.
Kapazitäten bei Videoverhandlungen
Ein weiterer Schwerpunkt war die Durchführung von Videoverhandlungen nach § 50a ArbGG. Beim ArbG München stehen derzeit fünf Videoanlagen zur Verfügung; zwei weitere sollen im Laufe des Jahres installiert werden. Zusätzlich bestehen bzw. entstehen Anlagen in Ingolstadt und Weilheim.
Trotz dieses Ausbaus sind die vorhandenen Sitzungssäle mit Videotechnik nahezu vollständig ausgelastet. Die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit betonten, dass München und das Landesarbeitsgericht im bundesweiten Vergleich bereits eine hohe Zahl an Videoverhandlungen durchführen. Nicht bewilligte Anträge auf Durchführung von Videoverhandlungen seien daher ausschließlich auf begrenzte technische Kapazitäten zurückzuführen. Um Reisezeiten zu reduzieren und Umweltressourcen zu schonen, werde zudem Anträgen von auswärtigen Anwältinnen und Anwälten Vorrang gewährt.
Die Anwaltschaft wurde ausdrücklich darum gebeten, Einwahldaten für Videositzungen nicht an Dritte – auch nicht an Mandanten – weiterzugeben, da die Öffentlichkeit ausschließlich im Sitzungssaal hergestellt wird.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ab dem 01.06.2026 bauliche Maßnahmen an den Stromleitungen in den Sitzungssälen in München zu vorübergehenden Störungen führen können.
Weitere organisatorische Themen
Im weiteren Austausch wurden mehrere praxisrelevante Punkte angesprochen:
- Doppelte Übermittlung von Schriftsätzen: Die Anwaltschaft wurde gebeten, Schriftstücke nicht parallel über beA und zusätzlich per Fax einzureichen. Diese Doppelübermittlungen verursachen vermeidbaren Mehraufwand und führen zu Verzögerungen.
- Rücksendung elektronischer Empfangsbekenntnisse (eEB): Nach wie vor werden eEBs nicht fristgerecht zurückgesandt, was zusätzlichen Zustellungsaufwand verursacht.
- Vergleichsvorschläge nach § 278 Abs. 6 ZPO: Die Arbeitsgerichtsbarkeit bittet darum, Vergleichsvorschläge nicht im Word-Format, sondern ausschließlich als PDF-Dateien zu übermitteln, um Fehler- und Manipulationsrisiken zu minimieren.
- Klageerweiterungen über die Rechtsantragsstelle: Zunehmend würden anwaltlich vertretene Parteien Klageerweiterungen selbst über die Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben. Dies führe zu zusätzlicher Belastung und Verzögerung. Angeregt wurde daher, solche Eingaben möglichst unmittelbar schriftlich einzureichen.
Gemeinsames Fazit
Der Austausch machte deutlich, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit – insbesondere in München – vor erheblichen strukturellen Herausforderungen steht. Neben dem Ausbau technischer Möglichkeiten und organisatorischen Optimierungen bleibt aus Sicht beider Seiten vor allem die personelle Entlastung ein zentraler Faktor, um Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen und einen effektiven Rechtsschutz dauerhaft sicherzustellen. Zugleich wurden mehrere konkrete Ansätze identifiziert, mit denen auch von anwaltlicher Seite zu einer effizienteren Verfahrensgestaltung beigetragen werden kann.