Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Urlaub geplant? Vertreterbestellung nicht vergessen!

Mit den Osterferien steht die Urlaubszeit vor der Tür. Egal, wann für Sie die nächste Auszeit ansteht, es ist sinnvoll, sich rechtzeitig um die Vertretung für die Zeit der Abwesenheit zu kümmern. 

Die Vertretung muss nicht mehr zwingend über die Rechtsanwaltskammer bestellt werden, sondern kann von jeder Anwältin/jedem Anwalt selbst bestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vertretung an einen anderen Rechtsanwalt/eine andere Rechtanwältin übertragen möchten. Nur wenn Sie die Vertretung an eine andere nicht zur Anwaltschaft zugelassene Person übertragen möchten, muss die Bestellung durch die Rechtsanwaltskammer erfolgen. 

So klappt es mit einem entspannten Urlaub: 

  • Vertreter auswählen und selbst oder über die Rechtsanwaltskammer bestellen 
  • Zugang zum beA gem. § 54 Abs. 2 BRAO einräumen: Vertretung muss mindestens befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse abzugeben
  • Urlaub genießen