Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 01.01.2025 gilt nun auch die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze).
Auch für die Anwaltschaft werden elektronische Rechnungen an unternehmerische Mandanten mit Sitz in Deutschland zum Standard. Unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Übergangsfrist bis längstens 2028 ist es weiter zulässig, Papier- und PDF-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.
Die Rechtsanwaltskammer Münhen hat in ihrem Newsletter alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung zusammengefasst:
- Was ist eine E-Rechnung?
- Welche Formate sind zulässig?
- Wie kann eine E-Rechnung übermittelt werden?
- Für wen gilt die Verpflichtung?
- Gibt es Übergangsregelungen und wenn ja, welche?
- Welche Maßnahmen müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt treffen?
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