Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung

Alle wichtigen Informationen im Newsletter der RAK München

Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 01.01.2025 gilt nun auch die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze). 
Auch für die Anwaltschaft werden elektronische Rechnungen an unternehmerische Mandanten mit Sitz in Deutschland zum Standard. Unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Übergangsfrist bis längstens 2028 ist es weiter zulässig, Papier- und PDF-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

Die Rechtsanwaltskammer Münhen hat in ihrem Newsletter alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung zusammengefasst: 

  • Was ist eine E-Rechnung?
  • Welche Formate sind zulässig?
  • Wie kann eine E-Rechnung übermittelt werden?
  • Für wen gilt die Verpflichtung?
  • Gibt es Übergangsregelungen und wenn ja, welche?
  • Welche Maßnahmen müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt treffen?


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