Seit dem 01.07.2019 ist der Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht möglich. Die Einführung hatte die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Sitzung vom 26.11.2018 beschlossen und wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bestätigt. Die entsprechenden Beschlüsse der Satzungsversammlung sind in Ausgabe 3/2019 der BRAK-Mitteilungen vom 14.02.2019 veröffentlicht. Die neue Fachanwaltschaft ist in den neu eingeführten §§ 5 Abs. 1 lit. x), 14q FAO geregelt.
Hauptargument für die Einführung war die Vielfalt rechtlicher Fragestellungen im Zusammenspiel von Sportregeln der Verbände und staatlichem Recht. Rechtsberatungsbedarf wurde sowohl im Profi- und Spitzensport als auch im Breiten- und Vereinssport gesehen. Die Satzungsversammlungsmitglieder waren der Auffassung, dass die aktuellen Fachanwaltschaften diesen Herausforderungen nur unzureichend Rechnung tragen und stimmten mit deutlicher Mehrheit für die Einführung der Fachanwaltschaft im Sportrecht. Die BRAK hat damit den nunmehr 24. Fachanwaltstitel eingeführt.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft finden Sie hier.