Fachanwälte haben gemäß § 15 FAO die Verpflichtung jährlich 15 Stunden an Fortbildung nachzuweisen. Anders, als in den letzten Jahren wird die Rechtsanwaltskammer München zukünftig keine Bestätigungsschreiben nach Eingang der Fortbildungsnachweise versenden.
Sofern wir einen eingereichten Nachweise nach den Vorgaben des § 15 FAO nicht oder nur teilweise anerkennen können, sofern Nachfragen unsererseits bestehen oder Unterlagen noch beigebracht werden müssen, werden wir Sie selbstverständlich weiterhin wie gewohnt informieren.