Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Im Zeitraum vom 27.03.2023 bis 12.04.2023 fand die Wahl zur 8. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer München statt. Die Legislaturperiode der 8. Satzungsversammlung beginnt am 01.07.2023. 

Der Wahlausschuss hat in der Sitzung vom 26.04.2023 das endgültige Wahlergebnis festgestellt und bekannt gemacht. Die Sitzung war öffentlich und fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München (Tal 33, 80331 München) statt.

Als stimmberechtigte Mitglieder der RAK München in der 8. Satzungsversammlung sind gewählt: 

Dietzel, Andreas
Doppler, Brigitte
Dudek, Volker-Michael
Ferstl, Matthias
Fischbach, Gudrun
Gutjahr, Susanne
Heinicke, Petra
Kopp, Stephan
Kruis, Dr. Ferdinand
Pohlmann, Rolf
Remmele, Dr. Corinna 
Riethmüller, Anne

Die Wahlbeteiligung betrug 4,15 %

Die Wahl zur 8. Satzungsversammlung wurde gemäß § 3 a Abs. 1 Satz 1 WO von einem Ausschuss der Wahlbeobachter zur Wahrung des ordnungsgemäßen Ablaufs und der korrekten Feststellung der Ergebnisse überprüft. Der nach Abschluss der Wahl durch den Ausschuss der Wahlbeobachter erstellten Abschlussbericht wurde zusammen mit dem endgültigen Wahlergebnis bekannt gemacht.