Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).
Derzeit ist die Rechtsanwaltskammer München mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern in der Satzungsversammlung vertreten; zukünftig aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahl mit 12 Delegierten. Die Legislaturperiode der 7. Satzungsversammlung endet am 30.06.2023.
Der Wahlausschuss hat für die Wahl der 8. Satzungsversammlung den Zeitraum von Montag, den 27.03.2023 bis Mittwoch, den 12.04.2023 als Wahlzeit festgelegt. Genauere Informationen zur Wahl finden Sie in der Wahlbekanntmachung.
Hier finden Sie zudem die Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes und der Mitglieder der Satzungsversammlung (§§ 64 Abs. 2, 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO).
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2023 folgende Kandidierende zur Wahl zugelassen:
Wahlbezirk 1 (LG München I):
Doppler, Brigitte, RAin
Dudek, Volker-Michael, RA
Ferstl, Matthias, RA
Fischbach, Gudrun, RAin
Heinicke, Petra, RAin
Kopp, Stephan, RA
Kruis, Dr. Ferdinand, RA
Pohlmann, Rolf, RA
Wahlbezirk 2 (Region):
Dietzel, Andreas, RA
Gutjahr, Susanne, RAin
Pfeifer, Dr. Klaus-Gerhard, RA
Remmele, Dr. Corinna, RAin
Riethmüller, Anne, RAin
Wittmann, Klaus, RA
Im Rahmen dieser Sitzung wurde zudem das Wählerverzeichnis abschließend festgestellt, § 8 Abs. 3 WO, sowie die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel im Losverfahren bestimmt, § 15 Abs. 1 i.V.m § 11 Abs. 1 WO.