Antrag
Genehmigung der Entschädigungsordnung für die Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten und Entschädigungsordnung für die Fortbildungsprüfung Rechtsfachwirte
(§ 89 Abs. 2 Nr. 5 BRAO)
Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde in § 89 Abs. 2 Nr. 5b BRAO neu geregelt, dass nunmehr auch die Aufstellung von Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Reisekostenvergütung der Mitglieder der Prüfungs- und Berufsbildungsausschüsse der Kammerversammlung obliegt. Bislang wurden diese Entschädigungen durch den Vorstand festgesetzt; sie bedurften (und bedürfen weiterhin) der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ging u.a. von der Rechtsanwaltskammer München aus.
Der Kammerversammlung werden die geltenden Entschädigungsordnungen für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses, der Prüferdelegationen sowie für beauftragte Sachverständige und des Berufsbildungsausschusses in der jeweils gültigen Fassung vom 01.04.2021 (Rechtsanwaltsfachangestellte) bzw. vom 01.10.14 (Geprüfte Rechtsfachwirte) ohne inhaltliche Änderungen zur Genehmigung vorgelegt.
Entschädigungsordnung
für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses (§ 40 Abs. 4 BBiG), der Prüferdelegationen (§ 3a der Prüfungsordnung) sowie beauftragte Sachverständige (§ 39 Abs. 2 BBiG) bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses (§ 77 Abs. 3 BBiG) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Rechtsanwaltskammer als zuständige Stelle (§ 71 Abs. 4 BBiG) setzt gemäß § 40 Abs. 4 BBiG durch Beschluss vom 08.10.2020 mit Genehmigung des Bay. Staatsministeriums der Justiz vom 29.12.2020 im Benehmen mit dem Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach der Prüfungsordnung (PO) zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 07.10.2020 (Vollzug der Verordnung zur Änderung der ReNoPat-AusbV vom 29.08.2014, BGBl. I S. 1490) und für die Sitzungen des Berufsbildungsausschusses nachfolgende Entschädigung fest:
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Entschädigung |
1. Erstellung von schriftlichen Prüfungsaufgaben |
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1.1 Zwischenprüfung (§ 16 PO) |
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1.1.1 Kommunikation und Büroorganisation | 60 | 150,00 |
1.1.2 Rechtsanwendung | 60 | 126,00 |
1.2 Abschlussprüfung (§ 17 PO) |
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1.2.2 Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL II) | 30 | 84,00 |
1.2.3 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB I) | 30 | 84,00 |
1.2.4 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB II) | 75 | 140,00 |
1.2.5 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB III) |
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1.2.6 Vergütung und Kosten | 90 | 140,00 |
1.2.7 Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 105,00 |
1.2.8 Mandantenbetreuung - pro Fall | 15 | 10,50 |
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| Prüfungszeit | Entschädigung |
2. Bewertung der schriftlichen Arbeiten (§ 25 PO) |
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2.1 Für jeden Erst- und Zweitprüfer je Arbeit der Zwischenprüfung | je 60 | 7,00 |
2.2 Für jeden Erst- und Zweitprüfer je Arbeit der Abschlussprüfung |
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2.2.1 Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL I) | 30 | 5,25 |
2.2.2 Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL II) | 30 | 5,25 |
2.2.3 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB I [BGB]) | 30 | 5,25 |
2.2.4 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB II [ZPO]) | 75 | 10,50 |
2.2.5 Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB III |
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2.2.6 Vergütung und Kosten | 90 | 10,50 |
2.2.7 Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 7,00 |
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3. Prüfungsbereich Mandantenbetreuung, mündlichePrüfung, |
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Für die Teilnahme (Mandantenbetreuung - § 17 Abs. 3 PO) und an der | 15 | 9,60 |
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| Zeitaufwand | Entschädigung |
4. Feststellung des Prüfungsergebnisses und Kollegialsitzungen |
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4.1. Für die gemeinsame Bewertung der einzelnen schriftlichen |
| 4,00 |
4.2 Teilnahme an Sitzungen des PA in Verwaltungssachen (§ 2 Abs. 3, | je Stunde | 15,00 |
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Vorbereitung, Aufsicht, Vorsitz, Auslagen und Reisekostenerstattung | Zeitaufwand | Entschädigung |
4.3 Technische Vorbereitung für den Prüfungsbereich RA-RAB III | je Stunde | 15,00 |
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5. Entschädigungspauschalen |
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5.1 Für die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen sowie bei der | je Stunde | 15,00 |
5.2 Der/die jeweilige Vorsitzende eines Prüfungsausschusses erhält |
| 125,00 |
5.3 Der/die jeweilige Vorsitzende des Aufgabenausschusses sowie des Berufsbildungsausschusses erhält eine Pauschale für die Organisation |
| 125,00 |
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6. Auslagen- und Reisekostenerstattung |
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6.1 Erforderliche bare Auslagen (Portokosten, Fahrtkosten öffentlicher |
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6.2 Mitglieder der Ausschüsse erhalten für erforderliche Fahrten bei |
| nach Nr. 7003 VV RVG |
außerdem für jede Stunde Fahrzeit eine Entschädigung für |
| 6,20 |
Die vorstehende Entschädigungsordnung der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses sowie der beauftragten Sachverständigen und des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer München wird hiermit ausgefertigt.
Sie tritt mit Wirkung zum 01.04.2021 in Kraft.
Für Prüfungshandlungen nach der ReNoPatAusbV vom 23.11.1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008, ist weiterhin die Entschädigungsordnung vom 17.01.2011 maßgebend.
Entschädigungsordnung
für die Mitglieder des Prüfungsausschusses (§ 2 Abs. 4 PO) und des Aufgabenausschusses (§ 16 Abs. 2 PO) für die Abnahme der Fortbildungsprüfung
zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin
im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Die Rechtsanwaltskammer als zuständige Stelle setzt in Anlehnung an § 56 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 40 Abs. 4 BBiG durch Beschluss des Präsidiums vom 10.03.2014 sowie mit Beschluss der zuständigen Abteilung XI vom 11.04.2014 mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22.08.2014 im Benehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Mitwirkung bei der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München nach der Prüfungsordnung vom 15.09.2014 nachfolgende Entschädigung fest:
1. Erstellung und Bewertung von schriftlichen Prüfungsaufgaben |
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1.1 Erstellung einer 4-stündigen schriftlichen Prüfungsaufgabe | EUR 300,00 |
1.2 Erstellung einer 2-stündigen schriftlichen Prüfungsaufgabe | EUR 180,00 |
1.3 Bewertung einer 4-stündigen schriftlichen Prüfungsaufgabe | EUR 13,00 |
1.4 Bewertung einer 2-stündigen schriftlichen Prüfungsaufgabe | EUR 9,00 |
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2. Mündliche Abschlussprüfung |
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2.1 Für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung sowie | EUR 20,00 |
2.2.Für die Erstellung oder Überarbeitung eines praxisbezogenen Falles | EUR 10,00 |
Für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung | EUR 10,00 |
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3. Aufsichtsvergütung |
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3.1 Für die Aufsicht bei einer 4-stündigen schriftlichen Abschlussprüfung | EUR 60,00 |
3.2 Für die Aufsicht bei einer 2-stündigen Abschlußprüfung beträgt die | EUR 30,00 |
3.3 Für die Aufsicht bei den schriftlichen Probeklausuren beträgt die | EUR 15,40 |
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4. Feststellung des Prüfungsergebnisses und Kollegialsitzung |
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4.1 Für die gemeinsame Bewertung der einzelnen schriftlichen | EUR 2,10 |
4.2 Für die Teilnahme an Sitzungen des Prüfungsausschusses | EUR 12,80 |
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5. Entschädigungspauschalen |
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5.1 Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für die | EUR 51,20 |
5.2 Der Vorsitzende des Aufgabenausschusses erhält für die Organisation | EUR 102,30 |
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6. Auslagen- und Reisekostenvergütung |
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6.1 Bare Auslagen (Postgebühren, Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, |
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6.2 Mitglieder der Ausschüsse, die nicht am Sitzungsort ansässig sind, |
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Die vorstehende Entschädigungsordnung des Prüfungs- und Aufgabenausschusses der Rechtsanwaltskammer München wird hiermit ausgefertigt.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.10.2014 in Kraft.