Antrag
Änderung der Wahlordnung
(§ 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO)
Antrag
Aktuelle Fassung | Änderungsvorschlag |
§ 3 Wahlausschuss | § 3 Wahlausschuss |
2. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer beruft im September vor dem Wahljahr die Mitglieder des Wahlausschusses sowie für jedes Mitglied einen Stellvertreter; im Falle der Verhinderung eines Stellvertreters tritt an seine Stelle der lebensältere der beiden verbleibenden Stellvertreter. | 2. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer beruft rechtzeitig vor Beginn der Wahlen |
Begründung
Aktuell sieht die Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes und der Mitglieder der Satzungsversammlung in § 3 Abs. 2 vor, dass das Präsidium der Rechtsanwaltskammer im September vor dem Wahljahr die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Stellvertreter beruft. Durch die Änderung soll die Durchführung von Wahlen zeitlich flexibler möglich sein.
Antrag
Aktuelle Fassung | Änderungsvorschlag |
§ 11 Stimmabgabe bei Briefwahl | § 11 Stimmabgabe bei Briefwahl |
1. Die Wahlunterlagen werden per Post an die wahlberechtigten Mitglieder der Rechtsanwaltskammer versandt. Die Wahlunterlagen bestehen aus
| 1. Die Wahlunterlagen werden per Post an die wahlberechtigten Mitglieder der Rechtsanwaltskammer versandt. Die Wahlunterlagen
|
Begründung
Bisher wurden die Namen der zur Wahl zugelassenen Bewerber auf den Stimmzetteln alphabetisch gelistet. Die vorgeschlagene Ergänzung der Wahlordnung soll denkbare Vor- und Nachteile, die sich durch dieses bisherige Verfahren ergeben haben könnten, künftig ausschließen und die bestehende Chancengleichheit ergänzend stärken.
Antrag
Aktuelle Fassung | Änderungsvorschlag |
§ 22 Inkrafttreten | § 22 Inkrafttreten |
Die von der Kammerversammlung 2020 beschlossenen Änderungen der Wahlordnung treten am 01. Januar 2021 in Kraft. | Die von der Kammerversammlung |