Neues Präsidium der Rechtsanwaltskammer München gewählt
Am 09.06.2026 ist der neu gewählte Vorstand der Rechtsanwaltskammer München zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen und hat das neue Präsidium gewählt. Im Amt bestätigt wurden Präsidentin Anne Riethmüller, Vizepräsident Dr. Alexander Siegmund, Vizepräsident und Schriftführer Dr. Frank Remmertz, Vizepräsident und Schatzmeister Dr. Thomas Kuhn sowie Vizepräsidentin Marion Reisenhofer. Als neues Mitglied wurde als 5. Vizepräsident Peter Dürr gewählt.
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OLG Hamburg: Prozesskostenhilfe muss bei falschem Vortrag zurückbezahlt werden
Unterlässt es ein Anwalt, vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung den falschen Vortrag des Mandanten zu korrigieren, muss laut Beschluss des OLG Hamburg vom 21.04.2026 Az. 4 W 88/26 bereits erhaltende Prozesskostenhilfe (PKH) zurückgezahlt werden.
Das OLG stellte klar: Auch wenn die einmal gewährte PKH und damit auch die Beiordnung des Rechtsanwalts später zurückgenommen würden, blieben die Vergütungsansprüche für bereits vorgenommene, Gebühren auslösende Tätigkeiten in der Regel erhalten. Etwas anderes gelte nur, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt die Angabe der für die Entscheidung ursächlichen falschen Tatsachen vorsätzlich mitveranlasse, also die unrichtige Sachdarstellung, auf der der Bewilligungsbeschluss beruht, (mit) herbeiführe.
Wer als Anwalt im laufenden Rechtszug nach der Gewährung von PKH erfährt, dass die zunächst mitgeteilte Sachverhaltsdarstellung unrichtig ist, müsse dies gegenüber dem Gericht korrigieren. Wer dies unterlässt und in diesem Bewusstsein einen Gerichtstermin wahrnimmt, erlange treuwidrig eine weitere Vergütung. In dem konkreten Fall hätten sowohl die PKH-Bewilligung als auch der Termin zur mündlichen Verhandlung rechtzeitig aufgehoben werden können. Der Anwalt hätte dann das Mandat aufgeben und der Staatskasse unnötige Kosten ersparen können. Alternativ zur Mandatsniederlegung hätte der Anwalt auch seine Wahlanwaltsgebühren direkt durchsetzen können.
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Aktuelle Informationen zum Commercial Court am OLG München
Seit dem 01.06.2025 sind am OLG München zwei Zivilsenate als Commercial Courts eingerichtet, die auch für die OLG-Bezirke Bamberg und Nürnberg zuständig sind.
Der Commercial Court am OLG München ist zuständig für - Lieferkettenstreitigkeiten zwischen Unternehmern (mit Ausnahme von Streitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem UWG) und
- Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (mit Ausnahme von Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit von Beschlüssen von Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen, Verfahren nach § 71 Abs. 2 Nr. 4 GVG oder nach § 375 FamFG).
Der Commercial Court ist für diese Streitigkeiten ab einem Streitwert von EUR 500.000 erstinstanzlich zuständig, wenn die Parteien sich auf dessen Zuständigkeit einigen.
Bitte weisen Sie Ihre Mandanten in geeigneten Fällen über die Möglichkeit eines Verfahrens vor dem Commercial Court hin. Das OLG München hat hierfür zahlreiche Informationen über das Verfahren vor dem Commercial Court in einem Merkblatt zusammengefasst. Weitere nützliche Informationen zum Commercial Court finden Sie auf der Website des OLG München.
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Leitfaden für bedrohte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Es ereignen sich immer häufiger Vorfälle, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohlichem und aggressivem Verhalten ausgesetzt sind. In einer Umfrage des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gaben 64,36 % der befragten Anwältinnen und Anwälte an, in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Opfer von verbal aggressivem Verhalten geworden zu sein. Ein Achtel berichtet sogar von physischen Übergriffen.
Der BRAK-Ausschuss Menschenrechte hat daher einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Kolleginnen und Kollegen, die Bedrohungen, Anfeindungen o.Ä. ausgesetzt sind, erstellt. So wird neben Akutmaßnahmen wie dem Alarmieren der Polizei empfohlen, die Gefährdungssituation zu dokumentieren, ein Sicherheitskonzept für die Kanzleiräumlichkeiten zu erstellen und das Kanzleipersonal für derartige Situationen zu schulen.
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Suche nach Kanzleien für das IRZ Hospitationsprogramm vom 05.10.2026 bis 28.10.2026
Gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) organisiert die Deutsche Stiftung für Internationale und Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) ein multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, bei dem Anwaltskolleginnen und -kollegen aus verschiedenen Partnerstaaten fundierte Einblicke in das deutsche und europäische Recht erhalten. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Kolleginnen und Kollegen mit guten Deutschkenntnissen.
Nach einem Einführungsseminar werden die Teilnehmenden für ca. drei Wochen in Kanzleien im gesamten Bundesgebiet hospitieren und sollten dort aktiv in die anwaltliche Arbeit eingebunden werden. Für diese Praxisphase sucht die IRZ gastgebende Kanzleien, die sich bereit erklären, Teilnehmende im Zeitraum vom 05.10.2026 bis 28.10.2026 zur Hospitation aufzunehmen. Eine Vergütung durch die aufnehmenden Kanzleien ist nicht vorgesehen.
Weitere Informationen sind im Concept Note zu finden.
Interessierte Kanzleien können sich bis zum 31.07.2026 bei der IRZ melden. Kontakt: Sidi Khairy, Projektbereichsleiter, khairy(at)irz.de
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STAR-Umfrage 2026
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft durch das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) durch. Mit STAR 2022/2023 wurde ein jährlicher Befragungsturnus eingeführt, mit der Befragung zu den wirtschaftlichen Verhältnisse in einem und zu Sonderfragen im anderen Jahr. 2026 werden Sonderfragen zu folgenden Themenbereichen untersucht: - Familienfreundlichkeit im Anwaltsberuf
- Kanzleipflicht nach § 27 BRAO
- Ausgründungen und Standortentscheidungen selbständiger Rechtsanwälte
- Erfahrungen mit Erfolgshonoraren und anwaltlicher Prozessfinanzierung
Die Umfrage erfolgt anonym und dauert ca. 15 bis 20 Minuten. Die Teilnahme ist bis einschließlich 01.09.2026 möglich.
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Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Am 16.03.2026 kam der Verwaltungsausschuss der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) zu seiner Frühjahrssitzung zusammen. Auf der Agenda stand die Vermögensanlage des Versorgungswerks. Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.
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Jour Fixe mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit am 16.04.2026
Auf Einladung des Verwaltungsgerichts Augsburg fand am 16.04.2026 der regelmäßige Jour Fixe zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den bayerischen Rechtsanwaltskammern statt. Folgende Themen standen unter anderem auf der Tagesordnung: - 7. VwGOÄndG
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll modernisiert und verwaltungsgerichtliche Verfahren sollen damit beschleunigt werden. Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang Februar 2026 den Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) vorgestellt. Geplant ist neben dem weitergehenden Einsatz von Einzelrichtern eine Schärfung der Präklusionsvorschrift des § 87b VwGO. Zudem soll klargestellt werden, dass Berufung und Revision vom Rechtsmittelgericht zugelassen werden, wenn ein Zulassungsgrund offensichtlich vorliegt, auch wenn dieser nicht (ausreichend) dargelegt wurde. Außerdem sollen Rechtsmittel, über die das Gericht der Ausgangsentscheidung nicht entscheiden kann, künftig direkt beim Rechtsmittelgericht eingelegt werden. - Errichtung eines Verwaltungsgerichts in Plattling
Der Regierungsbezirk Niederbayern erhält ein eigenes Verwaltungsgericht. Dieses soll zum 01.07.2028 in Plattling errichtet werden. - Rechtsschutzersuchen außerhalb der Geschäftszeiten
Hinweise zur Erreichbarkeit der bayerischen Verwaltungsgerichte und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in besonders dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit sind auf den Websites der jeweiligen Gerichte unter zu finden. - Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO
§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO regelt, dass die Berufungszulassungsbegründung, soweit sie nicht bereits mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vorgelegt worden ist, beim Oberverwaltungsgericht einzureichen ist. Immer wieder kommt es vor, dass beantragt wird, Fristverlängerung für die Einreichung der Berufungszulassungsbegründung zu gewähren. Die Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit bitten darauf zu achten, dass die Zwei-Monats-Frist des § 124a Abs. 4 S. 3 VwGO nicht verlängerbar ist.
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Jour Fixe mit Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit: Steigende Belastung, längere Verfahrensdauern und organisatorische Herausforderungen
Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs zwischen Vertretern der Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit in München standen diesmal insbesondere die zunehmende Belastung der Arbeitsgerichte, verlängerte Verfahrenslaufzeiten sowie organisatorische und technische Abläufe im Mittelpunkt.
Den ausführlichen Bericht zu den im Jour Fixe besprochenen Themen finden Sie hier.
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Jour Fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 21.05.2026
Ende Mai 2026 fand der regelmäßige Jour Fixe zwischen der Rechtsanwaltskammer München und den Vertreterinnen und Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften München I und München II statt.
Auf der Agenda standen unter anderem folgende Themen: - Technische Ausstattung der Sitzungssäle
Problematisiert wurde die teilweise nicht ausreichende technische Ausstattung von Gerichtssälen. Aus Sicht der Anwaltschaft wäre es wünschenswert, wenn die technische Ausstattung der Justiz und der anwaltlichen Vertreter dem gleichen Niveau entspräche. Denkbar wäre z.B. die Ausrüstung der Sitzungssäle mit Tischsteckdosen, um allen Rechtsanwälten komfortabel das Arbeiten mit elektronischen Akten während der Verhandlung zu ermöglichen. - Elektronischer Rechtsverkehr
Zustellungen per beA an zugelassene Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften Berufsausübungsgesellschaften, die sowohl bei der Rechtsanwaltskammer als auch bei der Steuerberaterkammer zugelassen sind, verfügen über zwei elektronische Postfächer, ein beA und ein beSt. Vereinzelt kommt es vor, dass Gerichte Zustellungen und Schriftsätze, die für die Rechtsanwälte in der Kanzlei bestimmt sind, nicht an das beA der Berufsausübungsgesellschaft, sondern an das beSt adressieren. Hintergrund ist, dass bei der Adressatensuche zwei Einträge für die Berufsausübungsgesellschaft erscheinen, die sich für den Anwender auf den ersten Blick nicht voneinander unterscheiden. Tatsächlich handelt es sich bei dem einen Eintrag um das Anwaltspostfach, bei dem anderen Eintrag um das Steuerberaterpostfach. Der Unterschied zwischen den Postfächern ergibt sich nur aus der jeweiligen SAFE-ID. Problematisch ist, dass ein einmal hinterlegtes Postfach während des gesamten Verfahrens im von der Justiz verwendeten System hinterlegt bleibt. Wurde ein Postfach einmal fehlerhaft hinterlegt, muss also erst eine Datenbereinigung beantragt werden, um Abhilfe zu schaffen. Die Justiz ist bemüht, derartige Fehlsendungen zu vermeiden, empfiehlt aber allen Rechtsanwälten, gleich im ersten Schriftsatz auf die Problematik hinzuweisen, damit eine korrekte Zuordnung gewährleistet werden kann. - Elektronische Akteneinsicht
Gewährt die Justiz elektronisch Akteneinsicht, erfolgt dies derzeit sowohl über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder als auch über das Justizportal Bayern. Die Rechtsanwaltskammer München hat sich für eine einheitliche Lösung ausgesprochen. Nach Auskunft der Vertreter der Justiz wird eine Zusammenführung der beiden Akteneinsichtsportale aber absehbar nicht erfolgen. Aktuell erfolgt der Zugang überwiegend über persönliche Zugangsdaten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gesondert zu beantragen, dass der Zugriff über die jeweilige SAFE-ID erfolgt. - Neues Strafjustizzentrum in München
Weitere Informationen zum neuen Strafjustizzentrum sind in diesem Newsletter der Rechtsanwaltskammer München zusammengefasst.
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Berichte aus dem Vorstand
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer München treffen sich monatlich zur Sitzung des Gesamtvorstands. Die Rechtsanwaltskammer München berichtet hierüber regelmäßig. Die aktuellen Berichte aus dem Vorstand können auf der Website nachgelesen werden.
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Schon gewusst? Die Kammer bildet aus!
Die Rechtsanwaltskammer München sucht zum 01.09.2026 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) zur/zum Kauffrau/-mann für Büromanagement. Der Schwerpunkt der dualen Ausbildung liegt im Verwaltungs- und Organisationsbereich. Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Kammerversammlung 2026 – Save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 27.11.2026 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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