Amtsgerichte beginnen mit Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens
Am 15.04.2026 hat die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an den ersten Amtsgerichten begonnen.
Die Erprobung des Online-Verfahrens ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von EUR 10.000 sowie auf den Bereich der Fluggastrechte beschränkt. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein digitales Eingabesystem bereit, über welches Bürgerinnen und Bürger schrittweise Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Zugänglich ist das Verfahren unter www.service.justiz.de.
Der Onlinedienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist bereits seit März 2025 nutzbar und wurde für die Erprobung entsprechend angepasst. Bisher führte dieser Onlinedienst ins reguläre Zivilverfahren – dies ändert sich nun mit Beginn der Erprobung.
Die pilotierenden Gerichte werden durch eine Rechtsverordnung des jeweiligen Landes bestimmt. Insgesamt nehmen Amtsgerichte aus 10 Bundesländern teil. Gleich zu Beginn beteiligen sich an der Erprobung die Amtsgerichte - Mannheim, Nürnberg, Nürtingen, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig.
Weitere Amtsgerichte folgen zeitlich gestaffelt, darunter Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig jeweils ab 01.06.2026.
Ergänzend nehmen ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte mehrere Amtsgerichte teil: - Erding, Eilenburg sowie Düsseldorf und Steinfurt jeweils ab dem 01.06.2026 und Königs Wusterhausen ab dem 01.10.2026.
Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu Mein Justizpostfach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Nach Eingabe der Angaben in das digitale Eingabesystem können die dort eingegebenen Daten zwischengespeichert werden. Der Onlinedienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im PDF-Format. Dieses kann dann heruntergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat das BMJV die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystems sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierten Datensatz im XJustiz-Format angekündigt.
Eine erste Evaluierung der Erprobung ist in zwei Jahren angesetzt – gefolgt von zwei weiteren nach jeweils vier und acht Jahren.
Weitere Informationen zum zivilgerichtlichen Online-Verfahren hat das BMJV in seinen FAQ bereitgestellt.
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