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Umfrage der Rechtsanwaltskammer München: Zukunft der anwaltlichen Anderkonten
Seit Anfang 2022, seitdem es zu einer massenhaften Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken kam, wird auf berufspolitischer Ebene um den Erhalt der Sammelanderkonten gekämpft. Aktuell wird diskutiert, zum Erhalt der Konten eine Prüfpflicht der Rechtsanwaltskammern einzuführen. Dabei sollen den Kammern über einen Datenabgleich mit den Banken Auffälligkeiten mitgeteilt werden, die dann im Rahmen eines berufs- und / oder geldwäscherechtlichen Verfahrens von den Rechtsanwaltskammern überprüft werden müssen.
Die Rechtanwaltskammer München möchte im Hinblick auf die Diskussion und die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie der EU ermitteln, wie viele Kammermitglieder davon betroffen wären, und wie viele Mitglieder im Fall der Einführung einer solchen Prüfpflicht weiterhin zur Annahme von Fremdgeldern bereit wären.
Daher bittet die Rechtsanwaltskammer München um eine rege Teilnahme an einer Umfrage im Interesse der Anwaltschaft. Die Umfrage nimmt nur wenige Augenblicke Zeit in Anspruch. Die Teilnahme ist bis 24.07.2025 möglich.
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Warnung vor Betrugsverbot durch angebliche Schreiben der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle Schreiben mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Briefe und E-Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich insbesondere an Betriebe aus dem Gastgewerbe, aber auch an Unternehmen anderer Gewerbezweige. Auch Freiberufler und insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben solche Schreiben bereits erhalten.
Die Schreiben nehmen Bezug auf ein angebliches „Präventionsmodul“ und informieren über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV. Damit verbunden wird eine Aufforderung zur Zahlung einer verpflichtenden Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein sogenanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Auf der Internetseite der DGUV werden Sie über die aktuellen Entwicklungen unterrichtet.
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Commercial Court am OLG München eingerichtet
Seit dem 01.06.2025 sind beim OLG München zwei neue Zivilsenate (40. und 41. Zivilsenat) als Commercial Court eingerichtet, die auch für die OLG-Bezirke Bamberg und Nürnberg zuständig sind.
Hintergrund ist das am 01.04.2025 in Kraft getretenen Justizstandort-Stärkungsgesetz. Damit werden die Bundesländer ermächtigt, auf Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisierte Commercial Courts auf Ebene der Oberlandesgerichte und Commercial Chambers auf Ebene der Landgerichte einzurichten.
Der Commercial Court am OLG München ist zuständig für - Lieferkettenstreitigkeiten zwischen Unternehmern (mit Ausnahme von Streitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem UWG) und
- Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (mit Ausnahme von Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit von Beschlüssen von Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen, Verfahren nach § 71 Abs. 2 Nr. 4 GVG oder nach § 375 FamFG).
Der Commercial Court ist für diese Streitigkeiten ab einem Streitwert von EUR 500.000 erstinstanzlich zuständig, wenn die Parteien dies vereinbaren. Die Verfahren können dort auf Wunsch in englischer Sprache geführt werden.
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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025
Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden zum 01.07.2025 erhöht.
Ab dem 01.07.2025 beträgt der unpfändbare Betrag nach - § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO: EUR 1.555,00 (bisher EUR 1.491,75) monatlich,
- § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: EUR 585,23 (bisher EUR 561,43) monatlich,
- § 850c Abs. 2 S. 2 ZPO: EUR 326,04 (bisher EUR 312,78) monatlich,
- § 850c Abs. 3 S. 3 ZPO: EUR 4.766,99 (bisher EUR 4.573,10) monatlich.
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 zu entnehmen.
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Rechtsanwaltskammern München und Frankfurt verteidigen anwaltliche Unabhängigkeit
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Rechtsanwaltskammern München und Frankfurt a.M. am 06.06.2025 eine Erklärung zur Verteidigung der anwaltlichen Unabhängigkeit abgegeben.
Die jüngsten Entwicklungen in den USA, bei denen die amerikanische Regierung durch sogenannte „Executive Orders“ gezielt gegen Anwaltskanzleien vorgeht, werfen auch in Deutschland gravierende berufsrechtliche Fragen auf. Die regionalen Rechtsanwaltskammern sehen in diesen Vorgängen einen besorgniserregenden Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, der auch deutsche Zweigniederlassungen amerikanischer Kanzleien betreffen kann.
Einige örtliche Rechtsanwaltskammern stehen daher bereits im Austausch mit den deutschen Niederlassungen betroffener US-Kanzleien und bieten ihre Unterstützung an, um deren berufsrechtliche Integrität zu sichern und anwaltliche Unabhängigkeit auch unter externer Einflussnahme aufrechtzuerhalten. Zudem wird der Dialog mit internationalen Partnern, insbesondere der American Bar Association (ABA), intensiviert, um eine gemeinsame transatlantische Antwort auf die zunehmenden autoritären Tendenzen zu entwickeln.
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Jour fixe mit den Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit
Am 28.04.2025 fand der regelmäßige Jour Fixe zwischen der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Rechtsanwaltskammer München statt.
Im Vorfeld des Treffens haben uns zahlreiche Eingaben erreicht, die die Verfahrens- bzw. Bearbeitungsdauer beim Arbeitsgericht München thematisiert haben. Auf der Agenda standen daher diesmal vor allem Themenbereiche wie die Erreichbarkeit und die Verfahrensdauer in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit haben um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitungszeiten seitens der Gerichte aktuell länger sind als gewohnt. Dies liege zum einen daran, dass die Eingangszahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich gestiegen seien. Der Anstieg der Eingangszahlen werde zusätzlich begleitet von einem Personalmangel auf Richter- und Geschäftsstellenebene.
Um die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen, baten die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit darum, soweit wie möglich von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die Geschäftsstellen zusätzlich belaste. Sie regten darüber hinaus an, Schriftsätze innerhalb der arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht nur dem Gericht, sondern gleichzeitig auch dem gegnerischen Vertreter von Anwalt zu Anwalt zuzustellen.
Diskutiert wurde darüber hinaus zum wiederholten Male die Praxis der Gerichte bei Anträgen von Videoverhandlungen nach § 50a ArbGG. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Videoverhandlungen konstant steige. Es könnten aktuell aber schon aus organisatorischen Gründen nicht allen Anträgen stattgegeben werden. Man konzentriere sich dabei auf die Anträge von auswärtigen Anwälten, um Reisezeiten zu reduzieren und Umweltressourcen zu schonen. Bei Anwältinnen und Anwälten aus München oder Umgebung bitte man allerdings darum, auf Anträge nach § 50a ArbGG möglichst zu verzichten.
Um Videoverhandlungen für beide Seiten noch attraktiver zu machen, baten die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit die Anwaltschaft zudem darum, für die Verhandlung zur Verbesserung der Sprachqualität nach Möglichkeit ein Headset zu verwenden. Sinnvoll sei zudem, im Vorfeld der Sitzung eine mobile Nummer anzugeben, unter der man vor und während der Sitzung idealerweise erreicht werden könne. Letztlich wurde noch darum gebeten, Videoverhandlungen an dem Ort durchzuführen, für den die Videoverhandlung beantragt wurde. Die Teilnahme aus einem fahrenden Zug/Auto oder im öffentlichen Raum stelle keinen geeigneten Ort dar und könne im Einzelfall zu einem Versäumnisurteil führen.
Im Nachgang zu dem Jour Fixe im Dezember weisen die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Nachfrage darauf hin, dass die Prüfungen, ob die arbeitsgerichtlichen Gerichtstage wirtschaftlich vertretbar seien, zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnten. Dem Anliegen der Anwaltschaft, die Arbeitsgerichtsbarkeit auch in der Fläche zu erhalten, konnte nicht nachgekommen werden. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales habe die Schließung der Amts- und Gerichtstage in Lindau, Garmisch-Partenkirchen, Freising, Holzkirchen und Bad Reichenhall beschlossen. Die zugehörige Verordnung wurde am 20.05.2025 geändert.
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Konzentration der Hinterlegungssachen in Bayern geplant
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz plant derzeit, die Hinterlegungssachen auf bayernweit sieben Hinterlegungsstellen, nämlich an den Amtsgerichten München, Augsburg, Landshut, Nürnberg, Regensburg, Bamberg und Würzburg zu konzentrieren. Amtsgerichte ohne Hinterlegungsstelle, an denen derzeit noch eine Barzahlungsmöglichkeit besteht, sollen eine Kassenzuständigkeit behalten können.
In Bayern ist jedes Amtsgericht auch für Hinterlegungssachen zuständig. Das Reformvorhaben wird mit dem steigenden Geschäftsanfall in Hinterlegungssachen und dessen ungleichmäßiger Verteilung auf die verschiedenen Amtsgerichte begründet. Durch die Konzentration der Hinterlegungsstellen an bestimmten Amtsgerichten soll das erforderliche Fachwissen an entsprechend spezialisierten Gerichtsstandorten gebündelt und so zu einer qualitativen Steigerung des justiziellen Dienstleistungsangebots beigetragen werden. Außerdem könnten auf diese Weise kleinere Gerichte personell, sachlich und IT-technisch entlastet werden.
Die Rechtsanwaltskammer München hat sich mit dem Reformvorhaben befasst und in einer Stellungnahme erhebliche Bedenken geltend gemacht. Insbesondere hat sich die RAK München dafür ausgesprochen, den Prozess bei Barhinterlegungen in Haftsachen zu optimieren. Diese sollen einfacher, schneller und unter Nutzung moderner digitaler Medien erfolgen, sodass ein rascher Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen gewährleistet ist. Die Rechtsanwaltskammer München hat angeboten, ihre Expertise aus Sicht der Anwaltschaft in den Prozess einzubringen.
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BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Angelegenheiten
In zwei aktuellen Beschlüssen (Beschluss vom 27.03.2025 – V ZB 27/24; Beschluss vom 04.04.2024 – I ZB 64/2024) hat der BGH klargestellt, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren bzw. einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt. Für ein weites und damit statusbezogenes Verständnis der Nutzungspflicht nach § 130d ZPO sprechen nach dem BGH nicht nur der Wortlaut, sondern auch Sinn und Zweck der Norm.
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Umfrage zur Lage der Freien Berufe 2025 in Bayern
Das Institut für Freie Berufe (IFB) befragt derzeit alle Freiberuflerinnen und Freiberufler zum Thema „Zukunft der Freien Berufe“. Die zentralen Themen der Befragung sind Bürokratie, Digitalisierung sowie sonstige Herausforderungen und Problemfelder in den Freien Berufen.
Die Umfrage erfolgt anonym und dauert ca. 15 Minuten. Eine Teilnahme ist bis zum 17.08.2025 möglich.
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STAR-Umfrage 2025 zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft durch das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere wieder um die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft. Die Befragung findet, wie schon im Jahr zuvor, rein digital statt.
Die Umfrage erfolgt anonym und dauert ca. 15 bis 20 Minuten. Eine Teilnahme ist bis zum 31.08.2025 möglich. Natürlich können Sie, wie in den Jahren bisher, eine persönliche Auswertung der Daten durch das IFB beauftragen.
Die Ergebnisse der STAR-Erhebung 2024 finden Sie hier.
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Neuzulassungen bei der RAK München im 2. Quartal
Im 2. Quartal 2025 ist die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München wieder gestiegen. Mit 24.016 Mitgliedern ist die Rechtsanwaltskammer München die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer in Deutschland.
Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Rechtsanwaltskammer München feiert Tag des Ehrenamts
Die anwaltliche Selbstverwaltung funktioniert nur mithilfe ehrenamtlichen Engagements, ob im Vorstand, in den Fachausschüssen für Fachanwaltschaften, in der Berufsbildung, den BRAK-Ausschüssen, der Satzungsversammlung, der Referendarausbildung, der Anwaltsgerichtsbarkeit oder in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Dank über 350 Personen, die ihre Ideen, Fähigkeiten und ihre Zeit für die Kammer einsetzen, ist eine freie und unabhängige Selbstverwaltung möglich. Die Rechtsanwaltskammer München freut sich sehr, dass so viele Kolleginnen und Kollegen die vielfältigen Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen.
Als Anerkennung für ihren Einsatz und als Dankeschön an alle Engagierten hat die Rechtsanwaltskammer München am 10.07.2025 alle Ehrenamtler:innen zu einem gemütlichen Get-together eingeladen, bei dem teils über Jahrzehnte hinweg Engagierte geehrte wurden, deren Amtsperiode endete und die ihr Ehrenamt nicht weiterführen. Bei der Veranstaltung konnten sich die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler besser kennenlernen und miteinander austauschen.
Weitere Informationen zum Ehrenamt sind auf der Website der Kammer zu finden.
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(R)echt gut gemacht! - Abschlussfeier der geprüften Rechtsfachwirte
Die RAK München gratuliert: Die Absolventinnen der diesjährigen Fortbildung zum/zur „Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüften Rechtsfachwirtin“ feierten am 26.06.2025 ihre bestandenen Abschlüsse.
Die Festrednerin, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, ehrte das besondere Engagement der Absolventinnen und Absolventen, die zwei Jahre lang neben der Alltagsarbeit in den Kanzleien zusätzlich Fortbildungsseminare besucht und ihre Freizeit oftmals mit Lernen verbracht haben. Dieses Engagement, dieser Fleiß und Ehrgeiz und auch dieses Durchhaltevermögen wurden nun mit dem Erfolg und der Verleihung der Abschlussurkunden gekrönt. Im Namen der Bayerischen Staatsregierung würdigte Herr Richter am OLG Rainer Fläxl alle Absolventinnen und Absolventen. Zusätzlich verlieh er den vier besten Absolventinnen Gjina Berisha, Jasmin Bosch, Marie-Fabienne Kurzbuch und Julia von Máriássy jeweils eine Meisterurkunde.
In diesem Jahr nahmen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München 44 und im Bereich der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg 29 Personen an der Fortbildungsprüfung teil. Insgesamt stellten sich also 73 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bayernweit der Herausforderung der Fortbildungsprüfung.
Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München bestanden insgesamt 24 Prüflinge, im Bezirk der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg insgesamt neun.
Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen zu dieser großartigen Leistung!
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Ausgezeichnet – Verleihung des ersten Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“
Als erste Kanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München darf die di Pace Schulze-Schönherr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem neuen Qualitätssiegel „Azubi geprüft“ der Kammer werben. Verliehen wurde das Siegel am 02.07.2025 durch Präsidentin Anne Riethmüller an Herrn Rechtsanwalts Schulze-Schönherr in Anwesenheit von Rechtsfachwirtin Anna Schillmaier und der derzeitigen Auszubildenden Minela Husic.
Im Bild v. l. n. r.: Anna Schillmaier, Alexander Schulze-Schönherr, Anne Riethmüller, Minela Husic
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Europäischer Tag der Justiz 2025
Am 30.10.2025 findet in Mainz die zentrale deutsche Veranstaltung anlässlich des diesjährigen Europäischen Tages der Justiz statt. Diese wird vom Bundesamt der Justiz gemeinsam mit der Justiz Rheinland-Pfalz ausgerichtet. Partnerstaat ist in diesem Jahr Frankreich.
Der Europäische Tag der Justiz wurde im Jahr 2003 gemeinsam vom Europarat und von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern die Justiz näher zu bringen und über die Vorteile der engen Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerstaaten auch bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Ansprüchen zu informieren.
Praktikerinnen und Praktiker haben in diesem Jahr die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Neuerungen in der deutsch-französischen justiziellen Zusammenarbeit zu informieren und ihre Expertise im europäischen Recht zu vertiefen. Neben einem Fachvortrag finden Workshops zu aktuellen Themen bei grenzüberschreitenden Zivilverfahren und zum europäischen Erb- und Güterrecht statt.
Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.
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Kammerversammlung 2025 – Save the Date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 21.11.2025 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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